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Erschienen am 07.04.2015 um 17:48 Uhr
Innerhalb der V.A.E. hat sich in den vergangenen Jahren die Ras Al Khaimah Freihandelszone einen guten Ruf als innovative und kostengünstige Alternative zu anderen etablierten Standorten in Dubai und Abu Dhabi etabliert. Ras Al Khaimah ist eines der sieben Emirate, aus denen sich die V.A.E. zusammensetzen und liegt ca. 45 Minuten von Dubai entfernt. Ras al Khaimah steht weder auf der schwarzen Liste für Steueroasen der OECD noch der FATF.
Das Emirat Ras Al Khaimah (RAK) ist ein Newcomer in der internationalen Offshore-Szene und wird in Zukunft bestimmt allen bisher bekannten Offshore-Zentren Konkurrenz machen. Vor allem bietet RAK schon heute zum Teil bessere Voraussetzungen für eine Firmengründung als zum Beispiel Dubai, Abu Dhabi oder Bahrain. Die Vereinigten Arabischen Emirate haben Doppelbesteuerungsabkommen mit 41 Ländern, so z.B. Deutschland, Schweiz, Belgien, China, Finnland, Frankreich, Indien, Italien, Kanada, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Rumänien, Singapur, Tschechische Republik, Türkei.
Innerhalb der V.A.E. hat sich in den vergangenen Jahren die Ras Al Khaimah Freihandelszone einen guten Ruf als innovative und kostengünstige Alternative zu anderen etablierten Standorten in Dubai und Abu Dhabi etabliert. Ras Al Khaimah ist eines der sieben Emirate, aus denen sich die V.A.E. zusammensetzen und liegt ca. 45 Minuten von Dubai entfernt. Ras al Khaimah steht weder auf der schwarzen Liste für Steueroasen der OECD noch der FATF.
Insgesamt 1307 Unternehmen - dies entspricht einer Wachstumsrate von 190 Prozent - haben sich alleine im Jahr 2006 für eine Firmengründung innerhalb der Freihandelszone entschieden. Darunter mehr als 100 Firmen aus Deutschland. Diese Leistung wurde in jüngerer Vergangenheit mit der Auszeichnung "Best emerging free zone" honoriert.
Eine International Business Company (IBC) in Ras Al Khaimah bietet ein sehr gutes Preis-Leistungsverhältnis z.B. im Vergleich zu Firmengründungen in Dubai, Abu Dhabi oder Bahrain und eine sehr schnelle und unbürokratische Registrierung von Gesellschaften. Die Höhe des Stammkapitals ist im Verlauf der Firmengründung von Seiten der Gesellschafter festzusetzen. Allerdings ist kein Mindeststammkapital vorgeschrieben. Den Gründern steht somit frei, die Höhe des Stammkapitals seiner Firma selbst festzusetzen.
Die RAK-Offshore-Gesellschaft ist nicht verpflichtet eigenes Personal in den Emiraten einzustellen oder Büroräume anzumieten. In jedem Fall muss die Gesellschaft allerdings einen lokalen Vertreter (den sogenannten „Registered Agent“) bestimmen, der insbesondere als Ansprechpartner gegenüber den Behörden in den VAE fungiert.
http://rak.internationale-firmengruendung.com
Weitere Informationen und Angaben finden Sie unter http://www.prseiten.de/pressefach/firmengruendung/news/3285 sowie http://www.internationale-firmengruendung.com.
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