kostenlos Registrieren »
Passwort vergessen?
Autoren aus Artikel Presse News bitte hier neu registrieren! Frühere Logindaten wurden gelöscht!
Artikel Presse News wurde neu gestaltet und mit Bayerischer Wald News zusammengelegt. Alle früheren Pressemeldungen aus Artikel Presse News wurden gelöscht. Dies war aus rechtlichen Gründen notwendig (neues Leistungs-Schutzgesetz).
Alle Bilder aus älteren Presseartikeln wurden gelöscht. Sie können ab sofort die Bilder wieder neu hochladen. Dazu ist nun aber die Angabe zum Rechteinhaber notwendig. ACHTUNG: Für alle eingestellten Fotos und Texte haftet ausschließlich der Autor des Berichtes i.S.d.P. Der Portalbetreiber haftet für Rechtsverletzungen, die nicht unmittelbar erkennbar sind erst ab Kenntnisnahme. Bitte teilen Sie uns Rechteverletzungen umgehend mit an
s.putz[ät]putzwerbung.de
Über 1.000 Besucher täglich!
Täglich nutzen über 1.000 Besucher unser Presseportal
Erschienen am 21.01.2015 um 10:21 Uhr
In der Praxis liegt die eigentliche Unternehmensführung, aber bei den Executive Officers, wohingegen das Board of Directors im Wesentlichen eine Kontrollfunktion wahrnimmt. Das Board nimmt somit auch Aufgaben wahr, die in Deutschland dem Aufsichtsrat obliegen würden.
Eine Corporation hat bis zu drei verschiedene Organe, die unterschiedliche Aufgaben wahrnehmen. Dabei kann eine Corporation aus nur einem einzigen Aktionär bestehen, der zugleich auch die Funktion des Board of Directors und gegebenfalls des Officers in einer Person ist.
Aktionäre
Zum einen gibt es die Aktionäre (Shareholder). Sie üben ihre Rechte im Shareholder Meeting (Hauptversammlung) aus. Wie der deutsche Aktionär einer Aktiengesellschaft besitzt der Shareholder einer Corporation das Recht zur Teilhabe an der ausgezahlten Dividende, ein Stimmrecht und ein allerdings beschränktes Einsichtsrecht in die Geschäftsbücher der Gesellschaft.
Die Aktionäre wählen die Mitglieder des Boards of Directors und haben über die grundlegenden Entscheidungen wie die Auflösung der Gesellschaft oderdie Änderungen der Struktur der Gesellschaft mitzuentscheiden.
Darüber hinaus haben sie die Möglichkeit, das Board of Directors jederzeit ohne besonderen Grund abzuberufen. Mindestens einmal jährlich soll ein Shareholder Meeting abgehalten werden. Daneben sind Special Meetings (außerordentliche Hauptversammlungen) einzuberufen, wenn grundlegende, den Bestand oder die Organisation der Gesellschaft berührende Fragen, die der Zustimmung der Gesellschafter bedürfen, zur Entscheidung anstehen.
Über jedes Shareholder Meeting muss ein Protokoll (Minutes) erstellt werden, das in das bei Gründung der Gesellschaft errichtete Corporate Book aufgenommen wird.
Grundsätzlich haften wie bei deutschen Kapitalgesellschaften die Gesellschafter (Aktionäre/ Shareholder) nicht, sondern vielmehr die Gesellschaft mit ihrem Gesellschaftsvermögen. Eine Durchgriffshaftung hat die Rechtsprechung für die Fälle des Piercing the Corporate Veil gebildet. Danach haften die Gesellschafter persönlich, wenn sie die Rechtsform der Kapitalgesellschaft nur aus Umgehungsgesichtspunkten heraus genutzt haben oder um eine Täuschung oder ein Delikt zu begehen.
Auch das Nichteinhalten von gesellschaftsrechtlichen Formalien oder eine Unterkapitalisierung können eine persönliche Haftung begründen. Mehrheitsgesellschafter oder sogenannte Managing Shareholders bei der Closed Corporation haften darüber hinaus bei der Verletzung allgemeiner Sorgfalts- und Treuepflichten.
Board of Directors
Die Satzung oder die Bylaws (Geschäftsordnung) setzt die Anzahl der Mitglieder des Board of Directors fest. Sie müssen keine Shareholder der Gesellschaft sein, können aber zugleich das Amt eines Officers ausfüllen.
Aufgaben
Das Board trifft geschäftspolitische und andere, rechtlich oder in den Gründungsunterlagen vorgesehene, Entscheidungen und ist für die Bestellung der leitenden Angestellten ("Executive Officers") verantwortlich.
Dabei ist das Board of Directors nicht mit dem Vorstand einer deutschen AG oder der Geschäftsführung einer deutschen GmbH gleichzusetzen. Es ist zwar für die Verwaltung der Gesellschaft zuständig und vertritt diese nachaußen.
In der Praxis liegt die eigentliche Unternehmensführung aber bei den Executive Officers, wohingegen das Board of Directors im Wesentlichen eine Kontrollfunktion wahrnimmt. Das Board nimmt somit auch Aufgaben wahr, die in Deutschland dem Aufsichtsrat obliegen würden.
Haftung
Eine Haftung der Mitglieder des Board of Directors kommt in erster Linie bei Verletzung der ihnen obliegenden Sorgfalts- und Treuepflichten in Betracht. Für die persönliche Haftung der Directors gegenüber den Gesellschaftern ist nach dem Recht der meisten Bundesstaaten Voraussetzung, dass der Gesellschaft durch das Verhalten des Directors ein Schaden entstanden ist.
Diese dem common law entnommenen Maßstäbe werden durch den ebenfalls richterrechtlich entwickelten Grundsatz eingeschränkt, dass Gerichte grundsätzlich unternehmerische Entscheidungen nicht in Frage stellen - vorausgesetzt das Management hat ein Mindestmaß an Anstrengungen unternommen, eine durch hinreichende Informationen fundierte Entscheidung zu treffen (Business Judgment Rule). Für einen Verstoß gegen diesen Grundsatz wird regelmäßig mehr als nur einfache Fahrlässigkeit verlangt, maßgeblich ist die Sorgfalt eines durchschnittlich gewissenhaften Menschen.
Ein haftungsauslösender Pflichtverstoß wird danach vor allem dann angenommen,
wenn die Directors überhaupt keine Entscheidung getroffen haben (und dies der Gesellschaft Schaden zugefügt hat) die Entscheidung der Directors nicht auf der Grundlage hinreichender Information getroffen wurde
die Directors nicht unparteiisch oder unabhängig in ihrer Entscheidung waren die Directors grob fahrlässig (grossly negligent) gehandelt haben
Es wird vor allem die Pflicht betont, als Mitglied des Leitungsgremiums einer Gesellschaft aktiv Erkundigungen über die tatsächlichen Verhältnisse und Grundlagen der eigenen Entscheidungen einzuholen. Die Sorgfaltspflicht verlangt von den Directors, dass sie die Geschäfte der Gesellschaft nach pflichtgemäßem Ermessen führen und hierbei die Sorgfalt einer vernünftig handelnden Person anwenden. Die Haftung für Sorgfaltspflichtverletzungen kann jedoch in der Satzung ausgeschlossen werden.
Außerdem haften sie grundsätzlich im Innenverhältnis, also gegenüber der Gesellschaft selbst, für alle Verstöße gegen Gesetz oder Gesellschaftsvertrag, die der Gesellschaft Schaden verursachen.
http://www.aczento.com/firmengruendung/firmengruendung-usa
Weitere Informationen und Angaben finden Sie unter http://www.prseiten.de/pressefach/aczento/news/3181 sowie http://www.aczento.com.
Über Aczento Consulting Group:
Die Aczento Consulting Group ist ein international tätiger Dienstleister, der im Bereich Business Consulting und speziell im Bereich Firmengründung und Kapitalisierung von Firmen tätigt sind. Hinter der Aczento Consulting Group steht ein Verbund aus Rechtsanwälten, Notaren, Steuer- und Unternehmensberatern.
Dieser Zusammenschluss kompetenter Fachkräfte garantiert Ihnen, die vielen Vorteile, die eine Firmengründung im Ausland mit sich bringt, zu 100% zu nutzen.Verlassen Sie sich auf Seriosität und Zuverlässigkeit sowohl bei der Beratung als auch bei der gesamten Organisation Ihrer Firmengründung. Sie erhalten von uns alle Dienstleistungen aus einer Hand und haben zu jeder Zeit einen persönlichen Ansprechpartner der immer für Sie erreichbar ist.
Firmenkontakt:
Aczento Consulting Group
Maximilianstraße 35a
80539 München
Deutschland
+49.800.2293686
info@aczento.com
http://www.aczento.com
Pressekontakt:
Aczento Consulting Group
Tobias Meister
Maximilianstraße 35a
80539 München
Deutschland
+49.89.2155.3207
info@aczento.com
http://www.aczento.com
Wellnesshotel Jagdhof
am Nationalpark
Wellnesshotel Lindenwirt
im Zellertal
Wellnesshotel St. Gunther
in Richnach am Nationalpark
Wellnesshotel Birkenhof
im Kötztinger Land
Wellnesshotel Riederin
in Bodenmais
Der Portalbetreiber distanziert sich ausdrücklich von den eingestellten Artikeln und macht sich diese nicht zu eigen. Das Portal dient der Pressefreiheit und der freien Meinungsäußerung, die im Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland allen Bürgern garantiert wird. Dabei ist jeder Autor eigenverantwortlich gehalten Rechte Dritter zu beachten und das geistige Eigentum anderer zu respektieren.