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Erschienen am 26.01.2015 um 16:29 Uhr
Firmen ergründen Kreditwürdigkeit ihrer Kunde
Die Schufa Holding AG gibt Banken und größeren Unternehmen sei Jahren Auskunft über die Kreditwürdigkeit ihrer Kunden. Kredite werden hauptsächlich an Kunden vergeben, die eine gute Bewertung von der Schufa erhalten. Vor allem Banken schätzen die Arbeit der Schufa sehr. Dadurch sind sie im Bilde über die finanziellen Mittel des Kreditnehmers und können, darüber hinaus einschätzen, ob eine problemlose Rückzahlung wahrscheinlich ist, erläutert der Wiesbadener Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Joachim Cäsar-Preller.
Die Schufa erwirtschaftet mit diesem Geschäft jedes Jahr Millionengelder. Allerdings werden vermehrt Einwände gegen die Schufa erhoben, erläutert Cäsar-Preller.
Daten von unzähligen Verbrauchern landen bei der Schufa und werden genutzt, um deren Bonität zu errechnen. Allerdings sind kaum Menschen über diesen Prozess informiert. Vor Abschluss von Darlehensverträgen oder auch Handyverträgen werden die Schufa-Daten abgeglichen, erklärt Cäsar-Preller.
Allerdings unterlaufen der Schufa hin und wieder Fehler mit unschönen Auswirkungen.
Wer trotz festem Job und geringer Verschuldung keinen Kredit für den Kauf eines Autos bekommt, sollte möglichweise mal einen Blick in sein persönliches Kreditranking der Schufa riskieren.
So kam es schon vor, dass aufgrund von Verwechslungen falsche Informationen eingepflegt wurden.
Durch solche Vorfälle wird das größte Problem der Schufa offensichtlich, nämlich mangelnde Transparenz.
So können schon kleine Fehler der Schufa zu erheblichen Folgen, wie Kreditkündigungen u.ä. führen. Um dies zu vermeiden empfiehlt der Rechtsanwalt Cäsar-Preller einmal im Jahr eine kostenlose Selbstauskunft bei der Schufa einzuholen.
Sollten dennoch durch Fehler Schäden entstehen, so kann der Geschädigte durchaus Schadensersatzansprüche gegen die Schufa haben, erklärt der Rechtsanwalt Cäsar-Preller.
Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Uhlandstr. 4, 65189 Wiesbaden
Joachim Cäsar-Preller
Uhlandstr. 4
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0611 45023-0
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kanzlei@caesar-preller.de
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