Bayerischer Wald

 

Fibulösung: HS setzt neuen Kfz-Branchenkontenrahmen SKR 51 um

Erschienen am 23.08.2012 um 10:54 Uhr

Fibulösung: HS setzt neuen Kfz-Branchenkontenrahmen SKR 51 um

Autohäuser und Kfz-Händler können mit dem Programm HS Finanzwesen von HS - Hamburger Software (HS) ab sofort den neuen Branchenkontenrahmen SKR 51 nutzen.

Eine Branche reformiert ihre Buchungsprozesse: Viele Kfz-Hersteller werden ihre bisherigen markenspezifischen Kontenrahmen in der kommenden Zeit sukzessive durch den einheitlichen Branchenkontenrahmen SKR 51 ersetzen. Dies bringt den Kfz-Handel in Zugzwang, denn die Finanzbuchhaltungssoftware in den Betrieben muss hierfür angepasst werden. Bei dem von zahlreichen Autohäusern eingesetzten Programm HS Finanzwesen ist dies nun erfolgt, wie Lösungsanbieter HS meldet.

Unterstützung bei der Einführung
„Mit der aktuellen Version 2.20 des HS Finanzwesens sind unsere Kunden softwareseitig für SKR 51 gerüstet“, sagt Produktmanager André Bökenschmidt. Bevor der Branchenkontenrahmen genutzt werden kann, sind seinen Angaben zufolge allerdings weitere Anpassungen im Betrieb notwendig, wie zum Beispiel die Abstimmung zwischen der Fibulösung und dem eingesetzten Car-Dealer-Management-System des Kunden. Hierzu bietet das Softwarehaus über den obligatorischen Anwendungssupport hinaus individuelle Dienstleistungen an.

Künftig geringerer Buchungsaufwand
„Nach der erfolgreichen Einführung von SKR 51 im Unternehmen dürften insbesondere Mehrmarken- und Mehrfilialbetriebe von einem erheblich geringeren Buchungsaufwand profitieren, da jeder Automarke derselbe Kontenrahmen zugrunde liegt“, so Bökenschmidt. Händler mit mehreren Marken und/oder mehreren Standorten können dann zum Beispiel über die Kostenstellen ihre Absatzkanäle und Kosten effizienter analysieren und den Herstellern die entsprechenden Daten zur Verfügung stellen. Auch geänderte gesetzliche Vorgaben lassen sich künftig mit SKR 51 deutlich leichter umsetzen.

Hintergrund: SKR 51
Für Betriebsvergleiche müssen Kfz-Händler ihren Markenpartnern auf Herstellerseite regelmäßig Buchhaltungsdaten zur Verfügung stellen. Vor allem für Unternehmen, die Fahrzeuge mehrerer Marken vertreiben, ist das mit erheblichem Aufwand verbunden. Der Grund: Die Kfz-Hersteller haben in der Vergangenheit unterschiedliche Anforderungen an den Aufbau von Informationen aus der Buchhaltung entwickelt. So entstanden voneinander abweichende, herstellerspezifische Kontenrahmen und Kostenrechnungen. Dies erzeugt hohen Pflegeaufwand. Zudem sind die bisherigen Kontenrahmen der Hersteller kaum noch ausbaufähig. Um die Prozesse zu vereinfachen, haben führende Kfz-Hersteller und Anbieter von Dealer-Management-Systemen den einheitlichen Branchenkontenrahmen SKR 51 entwickelt.

Weitere Informationen und Angaben finden Sie unter http://itseiten.de/firma/hamburger-software/news/589 sowie http://www.hamburger-software.de/skr51.

Über HS - Hamburger Software GmbH & Co. KG:
HS - Hamburger Software (HS) ist mit nahezu 100.000 Installationen in Deutschland und Österreich einer der führenden deutschen Hersteller betriebswirtschaftlicher Software. Seit 1979 entwickelt und vertreibt HS systemgeprüfte, branchenunabhängige Lösungen für Auftragsbearbeitung, Finanzbuchhaltung und Personalwirtschaft.


 

Dieser Artikel wurde bereitgestellt von

Pressekontakt:
HS - Hamburger Software GmbH & Co. KG
Johannes Tenge
Überseering 29
22297 Hamburg
Deutschland
+494063297344
marketing.presse@hamburger-software.de


Weblinks zu diesem Artikel

 

 

Hotels in Bayern

Wellnesshotel Jagdhof
am Nationalpark

Hotel Jagdhof

Wellnesshotel Lindenwirt
im Zellertal

Hotel Lindenwirt

Wellnesshotel St. Gunther
in Richnach am Nationalpark

Hotel St. Gunther

Wellnesshotel Birkenhof
im Kötztinger Land

Hotel Birkenhof

 

Verantwortlichkeit

Der Portalbetreiber distanziert sich ausdrücklich von den eingestellten Artikeln und macht sich diese nicht zu eigen. Das Portal dient der Pressefreiheit und der freien Meinungsäußerung, die im Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland allen Bürgern garantiert wird. Dabei ist jeder Autor eigenverantwortlich gehalten Rechte Dritter zu beachten und das geistige Eigentum anderer zu respektieren.