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Erschienen am 28.01.2015 um 17:15 Uhr
Fehler im Mietvertrag
Offensichtliche Fehler oder Zahlendreher in einem Mietvertrag können nachträglich nur einvernehmlich korrigiert werden.
Trotzdem gilt, so Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, egal wie augenscheinlich die fehlerhaften Angaben sein mögen: Fehler im Mietvertrag können nur von allen Vertragsparteien gemeinsam behoben werden. Selbst dann, wenn es sich um offensichtliche Zahlendreher bei der Mieterhöhung oder der Wohnungsgröße handelt.
Der Vermieter kann den Vertrag anfechten, wenn sich die Vertragspartner nicht auf die Korrektur eines solchen Fehlers einigen. Jedoch muss dies direkt, nachdem er den Fehler erkannt hat, erfolgen und er muss hierfür nachweisen, dass es sich um einen offensichtlichen Schreibfehler handelt und er den Vertrag unter diesen Bedingung nicht geschlossen hätte.
Verläuft die Anfechtung erfolgreich, schließen die Vertragsparteien einen neuen Mietvertrag. Sollte der Mieter mit den neuen Vertragskonditionen nicht einverstanden sein, muss er aus der Wohnung ausziehen. Hierbei ist zu beachten, dass der Vermieter ihm dann die Umzugskosten erstatten muss.
Die Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller berät Sie gerne, nicht nur in Wiesbaden, sondern auch in unseren Sprechstundenorten Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, Bad Harzburg, München. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.
Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Uhlandstr. 4, 65189 Wiesbaden
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