Bayerischer Wald

 

Falsches Nummernschild schützt nicht vor Bußgeld

Erschienen am 16.01.2015 um 11:18 Uhr

Falsches Nummernschild schützt nicht vor Bußgeld

Falsches Nummernschild schützt nicht vor Bußgeld

Ist im Bußgeldbescheid ein anderes als das eigene Nummernschild angegeben, so schützt dies nicht zwingend vor dem Bußgeld. Hierauf weist der Wiesbadener Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller hin.

In einem nunmehr verhandelten Fall, legte ein Autofahrer Widerspruch gegen einen Bußgeldbescheid ein, da das dort vermerkte Kennzeichen nicht mit seinem übereinstimmte
Doch erstinstanzlich unterlag der Autofahrer und musste zusätzlich zu dem Bußgeld noch die Verfahrenskosten tragen, fasst der Rechtsanwalt Cäsar-Preller den Sachverhalt zusammen.

Zumindest letzteres wollte der Autofahrer nicht zahlen und argumentierte, wäre von Anfang an im Bußgeldbescheid das richtige Kennzeichen genannt gewesen, so hätte er keinen Widerspruch eingelegt. So habe es sich aber aus dem Bußgeldbescheid nicht ergeben, dass er selbst die Ordnungswidrigkeit begangen habe.
Dies überzeugte die Richter auch in zweiter Instanz nicht, da es offensichtlich gewesen sei, dass es sich bei dem beschriebenen Vergehen um sein Fahrzeug gehandelt habe. Die übrigen Merkmale der Beschreibung waren insoweit eindeutig, dass niemand ernsthaft glauben konnte, ein Dritter hätte an derselben Stelle zur selben Zeit mit demselben Fahrzeugtyp einen gleichartigen Verstoß begangen, erläutert Cäsar-Preller die Entscheidung.

Im Regelfall kommt es daher stets auf eine Gesamtschau aller beschreibenden Merkmale an, sodass einzelne Fehler die Identifizierung nicht zwingend ausschließen.

Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Uhlandstr. 4, 65189 Wiesbaden

 

Dieser Artikel wurde bereitgestellt von

Joachim Cäsar-Preller
Uhlandstr. 4
65189 Wiesbaden

0611 45023-0
0611 45023-17

caesar-preller.de
kanzlei@caesar-preller.de

 

 

Hotels in Bayern

Wellnesshotel Jagdhof
am Nationalpark

Hotel Jagdhof

Wellnesshotel Lindenwirt
im Zellertal

Hotel Lindenwirt

Wellnesshotel St. Gunther
in Richnach am Nationalpark

Hotel St. Gunther

Wellnesshotel Birkenhof
im Kötztinger Land

Hotel Birkenhof

Wellnesshotel Riederin
in Bodenmais

Hotel Riederin

 

Verantwortlichkeit

Der Portalbetreiber distanziert sich ausdrücklich von den eingestellten Artikeln und macht sich diese nicht zu eigen. Das Portal dient der Pressefreiheit und der freien Meinungsäußerung, die im Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland allen Bürgern garantiert wird. Dabei ist jeder Autor eigenverantwortlich gehalten Rechte Dritter zu beachten und das geistige Eigentum anderer zu respektieren.