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Erschienen am 14.12.2011 um 13:51 Uhr
Das Förderprogramm "Individuelle Weiterbildung in Niedersachsen" macht es möglich, dass Rechtsanwälte mit Kanzleisitz in Niedersachsen eine Förderung ihres Fachanwaltslehrgangs beantragen können.
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Über 20 Millionen Euro Fördermittel der Europäischen Union und des Landes Niedersachsens stehen für so genannte kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und deren Beschäftigte zur beruflichen Weiterqualifikation bereit. Kleine und mittlere Unternehmen beschäftigen weniger als 250 MitarbeiterInnen und haben einen Jahresumsatz von weniger als 50 Mio. Euro oder beschäftigen weniger als 250 MitarbeiterInnen und haben eine Bilanzsumme von weniger als 43 Mio. Euro. Dies sollte auf die große Mehrzahl der Rechtsanwaltskanzleien in Niedersachsen zutreffen.
Gefördert wird die berufliche Weiterbildung von Beschäftigten in niedersächsischen kleinen und mittleren Unternehmen oder von Betriebsinhaberinnen bzw. Betriebsinhabern von Kleinunternehmen mit weniger als 50 Beschäftigen. Dies bedeutet für Rechtsanwaltskanzleien, dass auch die Kanzleiinhaber, Partner oder Angestellte in den Genuss der Förderung kommen können.
Durch die Weiterbildung soll die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen gefördert werden. Zudem soll die Weiterbildung in Niedersachsen durchgeführt werden. Die Fachanwaltsausbildung bzw. der <a href="http://www.juraforum.de/fuer-anwaelte/fachanwalt/fachanwaltslehrgang">Fachanwaltslehrgang</a> dient genau diesem Zweck und ist daher bestens zur Förderung geeignet wie das Ministerium mitteilt (siehe Interviewlink am Fußende).
Auf die Förderung des Fachanwaltslehrgangs besteht kein Rechtsanspruch. Wird die Förderung bewilligt, kann der Förderungsbetrag bis zu 90% der Lehrgangsgebühren (je nach Zielgebiet max. 4.000 bzw. 5.000 Euro pro Jahr und Unternehmen) ausmachen.
Weitere Informationen zur Förderung vom Fachanwaltslehrgang sowie ein Interview mit dem Niedersächsischen Wirtschaftsministerium finden Sie unter
http://www.juraforum.de/recht-gesetz/fachanwaltslehrgang-bis-zu-90-staatliche-foerderung-in-niedersachsen-382336
JuraForum.de
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