Bayerischer Wald

 

Erwerbsunfähigkeit: Sozialer Abstieg nicht zwangsläufig

Erschienen am 26.03.2012 um 10:25 Uhr

Krankheit, Unfall und Invalidität führen häufig zum sozialen Abstieg, wenn schlagartig die Erwerbsgrundlage wegfällt: Rund ein Viertel aller Erwerbstätigen wird schon vor Eintritt der gesetzlichen Rentenzahlung berufsunfähig. Hier besteht dringender Absic

Das Problem ist, dass für Personen, die nach dem 1. Januar 1961 geboren sind, schon seit etlichen Jahren nur noch begrenzter gesetzlicher Schutz im Rahmen der Erwerbsunfähigkeit besteht. Dieser wird nach dem Restleistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ermittelt und häufig gibt es gar keine Leistungen. Dramatisch angesichts der Tatsache, dass psychische sowie Herz-Kreislauf-Erkrankungen zunehmen und immer häufiger zum Verlust des Berufes führen.

Eine private Versicherung kann das Risiko der Berufsunfähigkeit abmildern: Kann der Beruf nicht mehr vollständig ausgeübt werden, wird eine Rente bezahlt. Voraussetzung ist, dass der Aufnahmeantrag wahrheitsgemäß ausgefüllt wurde und auf einige Fallstricke im Vertrag geachtet wurde.

Aufpassen bei diesen Klauseln

Kann der Versicherungsnehmer theoretisch in einem anderen Beruf weiterarbeiten, ohne dies zwingendermaßen tatsächlich zu tun, gewähren etliche Unternehmen keine Leistungen. Im Vertrag sollte auf diese so gennannte „abstrakte Verweisung“ auf einen anderen Beruf verzichtet werden, auch wenn etwas höhere Beiträge anfallen - die Rente wird auf jeden Fall bezahlt.

Vorteilhaft ist auch, wenn der Versicherer über einen Berufswechsel nicht informiert werden muss. Ansonsten drohen höhere Beiträge, falls der neue Beruf auch höhere Risiken mit sich bringt. Seriöse Anbieter führen solche Tarife.

Außerdem sollte die Versicherung möglichst bis zum gesetzlichen Renteneintrittsalter laufen und die theoretische Versorgungslücke zu 100 Prozent decken. Hierzu sollten die angebotenen Tarife eingehend geprüft werden.

Den Tarifdschungel lichten

Sicher ist: Berufsunfähigkeitsversicherungen vergleichen bringt Klarheit in den Tarifdschungel, nicht nur was die Beiträge betrifft, sondern auch bei der Frage, ob die persönlichen Bedürfnisse berücksichtigt sind.

Mit ihrem kostenlosen und unabhängigen Tarifvergleich klärt die Bernhard Assekuranzmakler GmbH fair zu wichtigen Fragen der rund um die Berufsunfähigkeitsversicherung auf. Auf der Webseite www.ihre-buv.de gibt es sogar einen gratis Vergleichsrechner.

 

Dieser Artikel wurde bereitgestellt von

Thorsten M. Kuhr
Muehlweg 2b
82054 Sauerlach

www.ihre-buv.de
buv@portalwelten.com

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