Bayerischer Wald

 

Erst der unverschuldete Verkehrsunfall und dann der Ärger...

Erschienen am 24.10.2012 um 00:13 Uhr

Oft beginnt der Ärger nach einem Verkehrsunfall erst mit der Schadensregulierung

Oft beginnt der Ärger nach einem Verkehrsunfall erst mit der Schadensregulierung
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Glücklicherweise enden die meisten Verkehrsunfälle ohne schwerwiegende Personenschäden. Nichts desto Trotz enden viel Verkehrsunfälle trotzdem äußerst ärgerlich. Denn nachdem die Schuldfrage eindeutig geklärt schien, müssen sich die Geschädigten um die Schadensregulierung mit den Versicherungen bemühen. Dabei ist ein Verkehrsunfall schon lästig genug. Wenn aber dann auch noch der Streit mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung dazu kommt fühlen sich viele Geschädigte ungerecht behandelt. Zum einen hat man schon die Unannehmlichkeiten wegen des Schadens, muss mann sich nun auch noch mit den Versicherungen herumstreiten. Spätestens zu diesem Zeitpunkt sollte ein Rechtsanwalt hinzugezogen werden, der Ihnen bei der Schadensregulierung hilft. Die Kosten des Rechtsanwaltes werden ohnehin von der gegnerischen Versicherung übernommen, soweit der Schaden vom Schädiger veruracht wurde. Insbesondere in den letzten Jahren lässt sich zunehmend die Tendenz erkennen, dass die Versicherungen versuchen, die Regulierungssumme möglichst zu minimieren. Dabei kann geeigneter Rechtsbeistand dazu beitragen, dass Sie zu Ihrem Recht gelangen uns sich nicht kampflos mit den durch die Versicherung gekürzten Abfindungen zufrieden geben müssen. Als <a href="http://verkehrsrechtsanwalt-moers.de">Kanzlei für Verkehrsrecht </a>mit über 30 Jahren juristischer Erfahrung in Moers vertreten wir unsere Mandanten in Moers und bundesweit in verkehrsrechtlichen Streitigkeiten. Dabei ist uns insbesondere daran gelegen, dass aus den Opfern des Verkehrsunfalles nicht erneut Opfer bei der Schadenregulierung werden. Weitere Informationen erhalten Sie unter<a href="http://verkehrsrechtsanwalt-moers.de"> www.verkehrsrechtsanwalt-moers.de</a>. Wir bedanken uns für das von Ihnen entgegengebrachte Interesse.

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Anwaltskanzlei Dr. Unger
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47441 Moers
Deutschland

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