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Erschienen am 13.01.2015 um 16:21 Uhr
Erlaubnis für Wohnungsfotos
Sind in einer Annonce Bilder von der Wohnung zu sehen, lässt sie sich oftmals leichter vermieten oder verkaufen. Jedoch kann ein Fotoshooting in den eigenen vier Wänden von den Mietern abgelehnt werden. Eine Kündigung brauchen sie nicht fürchten.
Das Landgericht Frankenthal entschied nämlich, dass gegen den Willen des Mieters seine Wohnung nicht fotografiert werden darf.
Ob, was und von wem in der Wohnung fotografiert werden darf, entscheidet damit alleine der Mieter, so Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller.
Während der Mietzeit hat der Mieter das alleinige Entscheidungsrecht. Außerdem kommt hinzu, dass nicht ausgeschlossen werden kann, dass der Vermieter – gewollt oder ungewollt – bei seinen Fotos auch „Teile der Lebensart des Mieters, der Einrichtung der Wohnung, und seines Lebensstils“ aufnimmt. Dies bedeutet aber einen erheblichen Eingriff in die grundrechtlich geschützte Privatsphäre des Mieters.
Deswegen sollten sich Mieter auch nicht vom Vermieter oder Makler mit Drohungen zu Schadensersatz oder Kündigung einschüchtern lassen.
Die Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller berät Sie gerne, nicht nur in Wiesbaden, sondern auch in unseren Sprechstundenorten Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, Bad Harzburg, München. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.
Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Uhlandstr. 4, 65189 Wiesbaden
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