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Foto: copyright SKB Pressedienst
Erschienen am 27.04.2016 um 16:58 Uhr
Das Urteil vom 11. März 2016 der 69. Strafkammer des Brüsseler Gerichts, das ein 18-jähriges schikanöses Ermittlungsverfahren gegen die Scientology Kirche Belgien und ihre Mitglieder vollumfänglich durch Freispruch beendet hatte, ist nun rechtskräftig.
Die 173-seitige Urteilsschrift erklärte alle Anklagen gegen 11 Mitglieder, sowie gegen die Scientology Kirche Belgien und das Menschenrechtsbüro der Scientology Kirche International für unzulässig und verwarf damit alle Anklagepunkte der Staatsanwaltschaft als unbegründet.
Das freisprechende Urteil ist nun rechtskräftig, da die Anklagevertretung sich entschied, keine Berufung einzulegen und die überzeugende, sehr umfassende und detaillierte Begründung des Gerichtes zu akzeptieren. Die Scientology Kirche Belgien begrüßt die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Brüssel das Urteil vom 11.3.2016 als verbindlich anzuerkennen.
Es stellt damit ein weiteres von zahlreichen Urteilen dar, die das Recht von Scientologen auf Gleichbehandlung vor dem Gesetz bekräftigt haben und nicht aufgrund ihrer religiösen Überzeugung stigmatisiert und diskriminiert zu werden.
Ähnliche Urteile gab es bereits in vielen Teilen Europas: Spanien, Italien, England, Deutschland, Portugal, Schweden, Holland usw., alles Länder in denen Scientology, zum Teil auch von den Obersten Gerichtshöfen als bona fide Religion anerkannt wurde.
Für Eric Roux, Sprecher der Scientology Kirche in Belgien ist „diese Entscheidung natürlich ein Erfolg für alle Scientologen und das Ende einer unfairen Schikane. Aber vor allem ist es ein Sieg für die Religionsfreiheit in Belgien. Die Staatsanwaltschaft hatte während 18 langen Jahren ungerechter Weise Scientologen an den Pranger der Anklage gestellt. Nachdem keine strafbaren Verfehlungen gefunden wurden, obwohl in den Ermittlungen extrem gründlich danach gesucht worden war, machte sie den Fehler, das schikanöse Verfahren mittels Fehlinterpretationen der Schriften des Gründers der Scientology Religion fortsetzen zu wollen. Ein derartiges Vorgehen setzt die Gewissens- und Glaubensfreiheit einer extremen Gefahr aus. Das Gericht hat dem einen klaren Riegel vorgeschoben und die Staatsanwaltschaft an die elementarsten Rechtsgrundsätze erinnert und an das jedermann zustehende Recht, die Religion seiner freien Wahl auszuüben. Die Tatsache, dass die Staatsanwaltschaft sich entschieden hat, keine Berufung einzulegen, macht dieses Urteil umso wichtiger. Ich bin hoch erfreut darüber, dass dieser Umstand in der Zukunft auch jenen Menschen von Nutzen sein kann, die wegen Ihres Glaubens Diskriminierung erleiden könnten.“
Die Scientology Kirche wurde 1954 in den USA gegründet und hat heute mehrere Millionen Anhänger in über 180 Ländern. Seit 1974 gibt es sie auch in Belgien, wo sie zahlreiche soziale und humanitäre Projekte fördert wie z.B. die Prävention gegen Drogengefahren, die Wiederherstellung moralischer Werte für den Einzelnen wie auch seiner Mitmenschen. Bekannt ist sie auch für ihren entschlossenen Einsatz zur Beendigung psychiatrischer Missbräuche oder für ihr Programm zur Förderung der Menschenrechtserziehung. Sie veranstaltet zahlreiche weitere Aktivitäten wie regelmäßige interreligiöse Begegnungen, Kleidersammlungen für Flüchtlinge und vieles mehr.
Kontaktdaten:
Pressedienst der Scientology Kirche Bayern e.V.
Öffentlichkeitsarbeit: Uta Eilzer
Beichstraße 12, 80802 München
TEL. 089-38607-0, FAX. 089-38607-109
WEB: www.skb-pressedienst.de
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