Bayerischer Wald

 

Erbe ausschlagen

Erschienen am 29.10.2013 um 11:40 Uhr

Erbe ausschlagen

Erbe ausschlagen

Wenn ein Elternteil stirbt, kann der überlebende Elternteil nicht ohne weiteres das Erbe für die Kinder ausschlagen, erklärt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller. Es kann keine Erbausschlagung erzwungen werden, wenn der Nachlass eines Elternteils nicht überschuldet ist. Das entschied das Oberlandesgericht Zweibrücken.
Ein Fall:
Eine Mutter zweier minderjähriger Kinder, die nicht mit dem Vater der Kinder verheiratet war, starb. Die Kinder lebten bei dem Vater seit dem die Mutter gestorben war. Mehrerer Grundstücke gehörten zum Nachlass, wobei über eines ein Zwangsversteigerungsverfahren eingeleitet war. Der Vater beantragte die Genehmigung für die Erbausschlagung der Kinder.
Seine Begründung war, dass das Erbe nur überschuldet sei und nur ein geringer Erlös aus der Zwangsversteigerung abfällt.

Die Genehmigung wurde vom Gericht nicht erteilt, da das Gericht zu keinem Ergebnis kam, dass eine Überschuldung vorliegt.

Die Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller berät Sie gerne, nicht nur in Wiesbaden, sondern auch in unseren Sprechstundenorten Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, Bad Harzburg, München. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.

Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Uhlandstr. 4, 65189 Wiesbaden

 

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