Bayerischer Wald

 

Energieausweise in Immobilienanzeigen ist ab 1.5.2014 Pflicht

Erschienen am 17.05.2014 um 21:22 Uhr

Die Novelle der EnEV bringt neue Vorschriften für Bedarfsausweise und Verbrauchsausweise

Jede Immobilienanzeige in kommerziellen Medien (z.B. Zeitung, Internet) muss künftig Pflichtangaben aus dem Energieausweis (z.B. den Energiekennwert etc.) enthalten.
Bei jedem Verkauf bzw. bei jeder Vermietung muss dem Mieter oder Käufer der Energieausweis bereits bei der Besichtigung vorgelegt und nach Abschluss übergeben werden. Wer dies nicht sicherstellt, begeht nach der Energieeinsparverordnung eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld bis zu € 15.000,- belegt werden kann.
Der Energieausweis kann direkt online über die Seite www.grundriss.com bestellt werden.
Es gibt zwei Varianten, den Verbrauchsausweis und den Bedarfsausweis.

Der einfachere Verbrauchsausweis entsteht auf der Grundlage des Energieverbrauchs der letzten drei Jahre. Den Verbrauchsausweis können Sie in 5 Minuten für € 20,- zzgl. MwSt. bestellen und selbst erzeugen. Sie benötigen lediglich die Verbrauchsdaten der letzten 3 Abrechnungsperioden. Die Urkunde wird Ihnen direkt online übergeben.

Beim Bedarfsausweis prüft ein zugelassener Gutachter vor Ort die Bausubstanz und die Heizungsanlage des Gebäudes. Aufgrund des energetischen Zustands des Gebäudes berechnet er die Energiemenge, die für Heizung, Lüftung, Klimaanlage und Warmwasserbereitung bei durchschnittlicher Nutzung benötigt wird. Den Verbrauchsausweis können Sie ab € 450,- zzgl. MwSt. bestellen. Unser Energiefachmann führt die Objektbegehung sowie die Erstellung des Energieausweises innerhalb von 5 Werktagen durch.
Ausführliche Informationen über Preise und Optionen können jederzeit über die Website www.grundriss.com eingesehen werden.

 

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1000hands AG

E-Mail: ogskontakt@1000hands.de
Joachimstaler Straße 12
10719 Berlin
Telefon: +49 (0)30 - 609844523
Telefax: +49 (0)30 - 6098445 98
Web: www.grundriss.com

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