kostenlos Registrieren »
Passwort vergessen?
Autoren aus Artikel Presse News bitte hier neu registrieren! Frühere Logindaten wurden gelöscht!
Artikel Presse News wurde neu gestaltet und mit Bayerischer Wald News zusammengelegt. Alle früheren Pressemeldungen aus Artikel Presse News wurden gelöscht. Dies war aus rechtlichen Gründen notwendig (neues Leistungs-Schutzgesetz).
Alle Bilder aus älteren Presseartikeln wurden gelöscht. Sie können ab sofort die Bilder wieder neu hochladen. Dazu ist nun aber die Angabe zum Rechteinhaber notwendig. ACHTUNG: Für alle eingestellten Fotos und Texte haftet ausschließlich der Autor des Berichtes i.S.d.P. Der Portalbetreiber haftet für Rechtsverletzungen, die nicht unmittelbar erkennbar sind erst ab Kenntnisnahme. Bitte teilen Sie uns Rechteverletzungen umgehend mit an
s.putz[ät]putzwerbung.de
Über 1.000 Besucher täglich!
Täglich nutzen über 1.000 Besucher unser Presseportal
Erschienen am 19.01.2015 um 14:22 Uhr
Einbürgerung und Staatsbürgerschaft
Ein Kind ausländischer Eltern erhält bei Geburt die deutsche Staatsbürgerschaft, wenn sich zumindest ein Elternteil bereits mindestens seit 8 Jahren legal im Bundesgebiet aufhält und über einen unbefristeten Aufenthaltstitel verfügt, erläutert der Wiesbadener Rechtsanwalt Cäsar-Preller.
Hierbei kommt es bei der Rechtsfolge nicht darauf an, ob die Eltern wollen, dass ihr Kind die deutsche Staatsbürgerschaft erhält.
Aber auch erwachsene Ausländer können die deutsche Staatbürgerschaft erwerben und zwar durch Einbürgerung, erklärt der Rechtsanwalt Cäsar-Preller.
So kann eingebürgert werden, wenn der Ausländer nicht vorbestraft ist und im Stande ist sich selbst zu versorgen.
Ein Anspruch besteht hierauf jedoch nicht, sondern nur das die Verwaltung den Antrag pflichtgemäß prüft.
Ein Anspruch auf Einbürgerung besteht nur, wenn seit 8 Jahren der gewöhnliche Aufenthalt im Bundesgebiet besteht, die freiheitlich demokratische Grundordnung akzeptiert, nicht vorbestraft ist, seinen Lebensunterhalt alleine bestreitet, ausreichend die deutsche Sprache spricht, über Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland verfügt und seine vorherige Staatsbürgerschaft ablegt, erläutert der Rechtsanwalt Cäsar-Preller die Rechtslage.
Eine Einbürgerung eines Ausländers ist hingegen unter anderem dann ausgeschlossen, wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass der Ausländer Bestrebungen verfolgt oder unterstützt oder verfolgt oder unterstützt hat, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind
Insbesondere die Auslegung der unbestimmten Rechtsbegriffe wie „ausreichende Kenntnis der deutschen Sprache“ führt immer wieder zu Streit. In diesen ist oftmals die Beratung durch einen Rechtsanwalt dringend geboten.
Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Uhlandstr. 4, 65189 Wiesbaden
Joachim Cäsar-Preller
Uhlandstr. 4
65189 Wiesbaden
0611 45023-0
0611 45023-17
caesar-preller.de
kanzlei@caesar-preller.de
Wellnesshotel Jagdhof
am Nationalpark
Wellnesshotel Lindenwirt
im Zellertal
Wellnesshotel St. Gunther
in Richnach am Nationalpark
Wellnesshotel Birkenhof
im Kötztinger Land
Wellnesshotel Riederin
in Bodenmais
Der Portalbetreiber distanziert sich ausdrücklich von den eingestellten Artikeln und macht sich diese nicht zu eigen. Das Portal dient der Pressefreiheit und der freien Meinungsäußerung, die im Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland allen Bürgern garantiert wird. Dabei ist jeder Autor eigenverantwortlich gehalten Rechte Dritter zu beachten und das geistige Eigentum anderer zu respektieren.