kostenlos Registrieren »
Passwort vergessen?
Autoren aus Artikel Presse News bitte hier neu registrieren! Frühere Logindaten wurden gelöscht!
Artikel Presse News wurde neu gestaltet und mit Bayerischer Wald News zusammengelegt. Alle früheren Pressemeldungen aus Artikel Presse News wurden gelöscht. Dies war aus rechtlichen Gründen notwendig (neues Leistungs-Schutzgesetz).
Alle Bilder aus älteren Presseartikeln wurden gelöscht. Sie können ab sofort die Bilder wieder neu hochladen. Dazu ist nun aber die Angabe zum Rechteinhaber notwendig. ACHTUNG: Für alle eingestellten Fotos und Texte haftet ausschließlich der Autor des Berichtes i.S.d.P. Der Portalbetreiber haftet für Rechtsverletzungen, die nicht unmittelbar erkennbar sind erst ab Kenntnisnahme. Bitte teilen Sie uns Rechteverletzungen umgehend mit an
s.putz[ät]putzwerbung.de
Über 1.000 Besucher täglich!
Täglich nutzen über 1.000 Besucher unser Presseportal
Erschienen am 14.08.2012 um 18:06 Uhr
Durch das im Mai 2012 ergangene Urteil sind insbesondere auch die Chancen der Anleger in geschlossene Fonds auf eine Rückabwicklung ihrer gezeichneten Beteiligung gestiegen.
------------------------------
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com informieren: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seinem Urteil vom 8. Mai 2012 (Aktenzeichen: XI ZR 262/10) die Rechte von Anlegern in Fällen fehlerhafter Anlageberatung gestärkt. Der Bundesgerichtshof hat mit dem Urteil seine bisherige Rechtsauffassung aufgegeben und entschied sich diesbezüglich erstmalig für eine „echte Beweislastumkehr“. Die klagenden Kapitalanleger sind danach nicht mehr länger in der Beweispflicht.
Hiernach müssen die beratenden Banken nun nachweisen, dass sich der Kunde auch bei ordnungsgemäßer Aufklärung für die entsprechende Kapitalanlage entschieden hätte. Durch das neuerliche Urteil des höchsten deutschen Gerichts wird es für Anleger ab sofort leichter, Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung geltend zu machen.
Da die Anleger bis dato bei diesem Punkt die Beweislast trugen, war es an ihnen, die Bedenken des Gerichts an ihrem Vortrag zu beseitigen. Dass die Beweislast durch das Urteil des Bundesgerichtshofs nunmehr umgekehrt wurde, hat für den Anleger somit erfreuliche Folgen im Falle eines Prozesses. „Echte Beweislastumkehr“ bedeutet, dass die beklagte Bank nachweisen muss, dass sich ihr Kunde auch bei ordnungsgemäßer Anlageberatung für die gegenständliche Kapitalanlage entschieden hätte. Damit trifft nun die beratenden Finanzinstitute das Risiko, dass nicht aufgeklärt werden kann, wie der Anleger bei richtiger Aufklärung gehandelt hätte.
Für die Banken kann es demzufolge ab sofort weitaus schwieriger werden die erhobenen Schadensersatzforderungen ihrer Kunden vor Gericht erfolgreich abzuwenden. Die Erfolgsaussichten betroffener Anleger, die entstandenen Schäden ersetzt zu bekommen, können sich demgegenüber durch das aktuelle Urteil wesentlich erhöhen. Die Ahndung der Verletzung von Beratungspflichten aus einem Anlageberatungsvertrag wird diesbezüglich deutlich erleichtert.
Anlegern, die einen geschlossenen Fonds gezeichnet haben, ist gerade nach der aktuellen Entscheidung des höchsten deutschen Gerichts zu empfehlen ihre Ansprüche von einem im Kapitalmarktrecht tätigen Rechtsanwalt überprüfen zu lassen.
Bedeutsam ist in diesem Zusammenhang insbesondere die Verjährung möglicher Schadensersatzansprüche, weswegen Anleger, die sich falsch beraten fühlen, zügig handeln sollten.
Die Rechtsanwälte von GRP Rainer bieten Ihnen eine umfassende juristische Prüfung Ihrer Fondsbeteiligung.
Unsere im Kapitalmarktrecht tätigen Anwälte überprüfen sämtliche in Betracht kommenden rechtlichen Möglichkeiten und Ansprüche und treiben deren Durchsetzung voran – gerichtlich und außergerichtlich.
Betroffene sollten zeitnah von einem Anwalt prüfen lassen, ob möglicherweise die Voraussetzungen von Schadensersatzansprüchen vorliegen. Ansonsten gehen sie das Risiko ein, dass tatsächlich bestehende Ansprüche gegebenenfalls verjähren und nicht mehr durchgesetzt werden können.
http://www.grprainer.com/Kapitalmarktrecht.html
GRP Rainer LLP
Herr Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
Deutschland
fon ..: +49 221 272275-0
fax ..: + 49 221 272275-24
web ..: http://www.grprainer.com
email : presse@grprainer.com
Wellnesshotel Jagdhof
am Nationalpark
Wellnesshotel Lindenwirt
im Zellertal
Wellnesshotel St. Gunther
in Richnach am Nationalpark
Wellnesshotel Birkenhof
im Kötztinger Land
Der Portalbetreiber distanziert sich ausdrücklich von den eingestellten Artikeln und macht sich diese nicht zu eigen. Das Portal dient der Pressefreiheit und der freien Meinungsäußerung, die im Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland allen Bürgern garantiert wird. Dabei ist jeder Autor eigenverantwortlich gehalten Rechte Dritter zu beachten und das geistige Eigentum anderer zu respektieren.