Bayerischer Wald

 

E1 Handelsvisum USA

Erschienen am 20.02.2015 um 14:34 Uhr

E1 Handelsvisum USA

Das E-1 Visum steht qualifizierten Mitarbeitern von Unternehmen zur Verfügung, welche substantiellen Handel mit den USA betreiben. Ein selbständiger Unternehmer kann sich genauso für dieses Visum qualifizieren, wie Angestellte kleiner bis multinationaler Unternehmen. Im Gegensatz zum L-1 Visum muss kein Standort außerhalb der USA existieren. Ein US-Unternehmen muss allerdings in jedem Fall bestehen, bzw. gegründet worden sein.

Die E-1 Treaty Trader Kategorie geht zurück auf den Zeitraum, als noch keine Zusammenschlüsse wie die Europäische Union oder NAFTA existierten und Länder bilaterale Verträge abschlossen, um ihren Bürgern länderübergreifenden Handel zu ermöglichen.

Selbstverständlich haben sich die Voraussetzungen zur Kategorie in den vergangenen Jahrzehnten immer wieder verändert.

Das E-1 Visum steht qualifizierten Mitarbeitern von Unternehmen zur Verfügung, welche substantiellen Handel mit den USA betreiben. Ein selbständiger Unternehmer kann sich genauso für dieses Visum qualifizieren, wie Angestellte kleiner bis multinationaler Unternehmen. Im Gegensatz zum L-1 Visum muss kein Standort außerhalb der USA existieren. Ein US-Unternehmen muss allerdings in jedem Fall bestehen, bzw. gegründet worden sein.

HINWEIS: Da das E-Visum ein vereinfachtes Verfahren für die Beantragung vorsieht, sollte diese Option immer geprüft werden. Im Vergleich zu anderen Arbeitsvisa ergeben sich gerade bei erhöhtem Entsendungsbedarf von Unternehmen bereits kurzfristig deutliche Kosten- und Zeitersparnisse.

http://www.akzento-group.com/immigration/usa

Weitere Informationen und Angaben finden Sie unter http://www.prseiten.de/pressefach/aczento/news/3224 sowie http://www.akzento-group.com.

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