Bayerischer Wald

 

E-Rechnung ab 2025 Pflicht: Unternehmen müssen jetzt proaktiv handeln

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E-Rechnung ab 2025 Pflicht: Unternehmen müssen jetzt proaktiv handeln

Erschienen am 29.07.2024 um 07:28 Uhr

Die DOCBOX® ist Ihr kompetenter Partner für die E-Rechnung

Mit der Einführung der E-Rechnungspflicht ab dem 1. Januar 2025 für den unternehmensübergreifenden Steuerverkehr in Deutschland vollzieht sich ein Paradigmenwechsel im Rechnungswesen. Ab diesem Zeitpunkt müssen alle Rechnungen zwischen Unternehmen elektronisch erstellt, übermittelt und empfangen werden. Dies bedeutet, dass der klassische Versand und Empfang von Papierrechnungen sowie von reinen PDF-Dateien nicht mehr zulässig sind.

Umfassende Verpflichtung für Unternehmen
Die E-Rechnungspflicht umfasst sowohl den E-Rechnungsempfang als auch den E-Rechnungsversand:
- E-Rechnungsempfang: Unternehmen sind verpflichtet, die technischen Voraussetzungen für den Empfang und die Verarbeitung von E-Rechnungen zu schaffen. Dies beinhaltet die Implementierung eines geeigneten E-Invoicing-Systems, das die strukturierten Daten der E-Rechnung (z. B. XML-Format) verarbeiten kann.
- E-Rechnungsversand: Ab dem 1. Januar 2026 müssen Unternehmen ausgehende Rechnungen ebenfalls elektronisch erstellen und versenden. Die Wahl des Formats (z. B. XRechnung, ZUGFeRD) ist grundsätzlich frei, muss jedoch den Vorgaben der deutschen Finanzbehörden entsprechen.

Ausnahmen von der E-Rechnungspflicht
Die E-Rechnungspflicht gilt nicht für Umsätze mit ausländischen Unternehmen, die nicht in Deutschland umsatzsteuerpflichtig sind. Kleinunternehmer, die nach § 19 UStG von der Abgabe einer Umsatzsteuererklärung befreit sind, können weiterhin Papierrechnungen oder PDF-Dateien versenden.

Vorteile der elektronischen Rechnungsverarbeitung
Die Einführung der E-Rechnung bringt zahlreiche Vorteile für Unternehmen mit sich:
- Effizienzsteigerung: Die elektronische Verarbeitung von Rechnungen ermöglicht eine deutliche Beschleunigung der Rechnungsbearbeitung und des Zahlungsverkehrs.
- Kosteneinsparung: Durch den Wegfall von Papier, Druckern und Porto können Unternehmen erhebliche Kosten einsparen.
- Reduzierung von Fehlern: Die automatisierte Verarbeitung von E-Rechnungen minimiert das Risiko von manuellen Fehlern.
- Verbesserte Transparenz: Unternehmen haben jederzeit einen lückenlosen Überblick über ihre Rechnungsbestände und können diese einfacher auswerten.
- Nachhaltigkeit: Die E-Rechnung trägt zu einem ressourcenschonenden und umweltfreundlichen Rechnungswesen bei.

Die DOCBOX® - Ihr kompetenter Partner für die E-Rechnung
Die DOCBOX® unterstützt Unternehmen umfassend bei der Umsetzung der E-Rechnungspflicht. Mit unserer Lösung können Unternehmen:
- E-Rechnungen sicher und zentral empfangen: Die DOCBOX® bietet eine sichere und zentrale Plattform für den Empfang aller elektronischen Rechnungen.
- E-Rechnungen automatisch auf syntaktische und semantische Korrektheit prüfen: Unsere Technologie prüft eingehende E-Rechnungen automatisch auf ihre formale Richtigkeit und inhaltliche Übereinstimmung.
- E-Rechnungen nahtlos in bestehende Finanzbuchhaltungssysteme integrieren: Die DOCBOX® lässt sich problemlos in vorhandene Buchhaltungssysteme integrieren und ermöglicht so einen reibungslosen Übergang zur E-Rechnung.
- Den gesamten E-Rechnungsprozess revisionssicher dokumentieren: Alle Schritte der E-Rechnungsverarbeitung werden nachvollziehbar und rechtssicher dokumentiert.

Unsere Experten beraten Sie gerne individuell und unterstützen Sie bei der Auswahl der passenden Lösung für Ihr Unternehmen. Mit der DOCBOX® sind Unternehmen bestens auf die Herausforderungen der digitalen Transformation vorbereitet.

Jetzt handeln und Vorteile nutzen
Angesichts der bevorstehenden E-Rechnungspflicht ist es entscheidend, dass Unternehmen bereits jetzt proaktiv handeln. Die rechtzeitige Implementierung eines geeigneten E-Invoicing-Systems stellt sicher, dass Unternehmen nicht nur gesetzliche Anforderungen erfüllen, sondern auch von den zahlreichen Vorteilen der digitalen Rechnungsverarbeitung profitieren können.


In dieser Pressemitteilung findet aus Gründen der besseren Lesbarkeit bei Berufsbezeichnungen und/oder Adressierungen meistens die männliche Form Verwendung. Es sind dennoch alle sozialen Geschlechter ausdrücklich gemeint, sofern kontextuell nicht anders gekennzeichnet.

 

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