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Erschienen am 06.01.2018 um 21:53 Uhr
Als Treuhänder kümmern wir uns um sämtliche Aufgaben im Bereich Personal. Dazu gehört die Führung der Lohnbuchhaltung. Dies beinhaltet auch die monatliche Erstellung einer rechtskonformen Lohnabrechnung. Als Treuhänder beraten wir Sie auch in Fragen wie z.B. zu Arbeitsverträgen, Überzeitenregelungen oder arbeitsrechtlichen Belangen. Die Lohnbuchhaltung ist ein sehr sensibles Element eines Unternehmens. Wir bieten eine sehr einfache und effiziente Lösung für die Erstellung einer korrekten und gesetzeskonformen Lohnbuchhaltung an. Auf Wunsch können unsere Kunden damit Ihre Lohndaten selber pflegen. Bei Bedarf können wir als Treuhänder die nötige Unterstützung bieten. Dies erlaubt unseren Kunden eine sehr kostengünstige Abwicklung der Lohnbuchhaltung, der monatlichen Lohnabrechnungen sowie der Erstellung der jährlichen Lohnausweise.
Die Lohnbuchhaltung befasst sich mit der betrieblichen Abwicklung von Lohnabrechnungen. Zu der Lohnbuchhaltung gehört auch die regelmäßige Pflege von Personalstammdaten, die Führung der Jahreslohnkonten, die Erfüllung der vorgeschriebenen Meldeerfordernisse gegenüber den Sozialversicherungen sowie die Erstellung von DTA-Dateien und Buchungsbelegen für die Finanzbuchhaltung. Wir übernehmen als Treuhänder sämtliche dieser Aufgaben für unsere Kunden. Weiter kontrollieren und erstellen wir Arbeitsverträge auf ihre Gesetzeskonformität. Wenn ein Arbeitsverhältnis nach Plan läuft, gibt es im Normalfall keine Probleme. Sollte es aus irgendwelchen Gründen jedoch zu einem Streit mit einem aktiven oder ehemaligen Mitarbeitenden kommen, ist es wichtig, dass die wichtigsten juristischen Vorgaben eingehalten werden. Dabei spielen die korrekt geführte Lohnbuchhaltung inklusive Lohnausweis und Lohnabrechnungen eine zentrale Rolle.
Als Treuhänder führen wir Ihre Lohnbuchhaltung und beliefern Sie zeitnah mit sämtlichen wichtigen Dokumenten. Wir zeigen Ihnen, wo die kritischen Stellen sind und welche Maßnahmen getroffen werden müssen, um künftige Probleme zu vermeiden.
Für Kunden, die Ihre Lohnbuchhaltung oder Teile davon selber führen möchten, haben wir ein Excel-Tool entwickelt. Dieses ist sehr einfach in der Handhabung und kann von Kleinbetrieben bis 20 Mitarbeitenden ohne größere Vorkenntnisse angewendet werden. Als Treuhänder instruieren wir Sie und kontrollieren die von unseren Kunden getätigten Lohnmutation, via Zugriff auf den gemeinsamen Cloud-Ordner. Mit Hilfe dieses Lohnprogramms können z.B. die monatlichen Lohnabrechnungen sowie die Jahres-Lohnjournale erstellt werden. Wir stellen das Lohnprogramm unseren Kunden gratis zur Verfügung. Vergleichbare Lösungen sind am Markt relativ teuer.
Ein wichtiger Bestandteil der Lohnbauchhaltung ist die jährliche Meldung gegenüber den Sozialversicherungen. Hier ist es wichtig, dass keine unnötigen Fehler gemacht werden. Im Falle einer Kontrolle durch eine Sozialversicherung können allfällige Fehler mit hohen Kosten verbunden sein. Im schlimmsten Falle gibt es Aufrechnungen über die vergangenen fünf Jahre. Zusätzlich ist auf den Aufrechnungen ein Verzugszins zu bezahlen.
Die Lohnabrechnungen sowie die Jahreslohndeklarationen bilden einen wichtigen Bestandteil der Lohnbuchhaltung und dienen als Grundlage für eine Kontrolle.
Im Falle von erhaltenen Taggeld-Leistungen von einer Unfall- oder Krankentaggeldversicherung ist zu beachten ,dass diese Gelder nicht der AHV unterstellt sind. Als Ihr Treuhänder stellen wir sicher, dass diese Punkte korrekt umgesetzt werden.
Beim Thema Lohnbuchhaltung lohnt es sich auf jeden Fall, einen professionellen Partner an Ihrer Seite zu haben. Unternehmungen mit schlecht geführtem Personalwesen, haben wenig Chancen längerfristig erfolgreich tätig zu sein.
Ackermann + Partner Treuhand AG
Reiherweg 2
5034 Suhr
Tel: +41 62 544 72 50
Fax: +41 62 544 72 59
Mail: info@apt-treuhand.com
Web: www.apt-treuhand.com
Wellnesshotel Jagdhof
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