Bayerischer Wald

 

Änderungen zum 1. November 2014

Erschienen am 14.01.2015 um 11:14 Uhr

Änderungen zum 1. November 2014

Änderungen zum 1. November 2014

Ab dem 1. November diesen Jahres gibt es einige Änderungen für die Automobilbranche, sowie bezüglich dem Umgang mit Inkasso-Unternehmen, darüber informiert der Wiesbadener Fach- und Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller.

Ab dem 1. November gelten für Neuwagen neue gesetzliche Vorschriften, die erfüllt sein müssen. Beispielsweise besteht die Pflicht Autoreifen mit elektrischen Reifendruckkontrollen auszustatten. Diese überwachen den Reifendruck automatisch und kontinuierlich. Dabei erfolgt eine Warnung sobald der Reifendruck sinkt. Nach Angaben der Bundesregierung erhoffe man sich mehr Sicherheit im Straßenverkehr und einen geringeren Spritverbrauch. Allerdings hat diese Neuerung auch ihren Preis und den zahlt der Verbraucher, befürchtet der Verbraucheranwalt Cäsar-Preller. Schon der Kauf neuer Winterräder, die mit der neuen Technik ausgestattet sind, ist eine kostenintensive aber notwendige Investition. Autobesitzer, die darüber hinaus einen Wagen besitzen der ständig aus allen vier Reifen Messwerte an das Fahrzeug weitergibt, müssen für die Anschaffung zusätzlicher Sensoren ebenfalls aufkommen.

Eine weitere Sicherheitsvorkehrung, die jeder Neuwagen ab dem 1. November 2014 besitzen muss ist das elektronische Stabilitätsprogramm, auch ESP genannt. Das System wirkt dem Ausbrechen des Autos entgegen. Beispielsweise bremst die Technologie bei schnellen Lenkmanövern einzelne Räder ab.

Die Veränderungen zielen jedoch nicht ausschließlich auf die Erhöhung des Sicherheitsniveaus auf den deutschen Straßen ab. Auch Inkasso-Unternehmen müssen sich den Neuerungen der Bundesregierung anpassen.
Grundsätzlich werden die Unternehmen dazu verpflichtet in ihren Rechnungen drei Dinge detaillierter aufzuführen. Erstens wer der Auftraggeber ist, zweitens eine Begründung dazu wieso der geforderte Betrag überhaupt verlangt wird und zuletzt wie sich die dargelegten Kosten zusammensetzten. Die Bundesregierung fordert damit mehr Transparenz. Außerdem soll die Aufsicht über die Inkasso-Branche verstärkt werden. Schon vor diesen Änderungen mussten Inkasso-Firmen sich registrieren lassen. Die Neuerungen zielen auch darauf ab unseriöse Inkasso-Firmen schneller zu erkennen und vom Markt entfernen zu können.
Schätzungen zufolge gibt es weit über 700 Inkasso-Firmen in Deutschland. Etwa 20 Millionen Mahnschreiben der Firmen sind außergerichtlich.

Verbraucher sollten sich grundsätzlich über Neuerungen oder Veränderungen, die durch die Bundesregierung entsandten sind informieren und auf dem Laufenden halten um eventuellen Gesetzeswidrigkeiten aufgrund von Unwissenheit auszuschließen, rät Cäsar-Preller.

Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Uhlandstr. 4, 65189 Wiesbaden

 

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