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Erschienen am 15.01.2015 um 09:36 Uhr
Der Zwang zum Vaterschaftstest
Jährlich werden ca. 10.000 Vaterschafstests vom Gericht beauftragt, denn nicht selten wird eine Frau schwanger, ob in einer Beziehung, nach einem Seitensprung oder ähnlichem, und der eigentliche Vater bestreitet die Vaterschaft.
Oft liegt zusätzlich die Situation vor, dass die Mutter alleine wohnt und das Kind auf den Unterhalt seines Vaters angewiesen ist.
Die Klarheit, wer der biologische Vater ist, kann ein Vaterschaftstest schaffen.
Doch was macht man als Frau, wenn der Erzeuger des Kindes freiwillig keinen Vaterschaftstest machen möchte?
Die Pflicht zum Vaterschaftstest kann mit einem Gerichtsbeschluss erzwungen werden. Sogar die Polizei kann eingreifen, wenn der mögliche Vater trotz Gerichtsbeschluss den Vaterschaftstest nicht durchführen möchte. In einem solchen Fall kann ihn die Polizei sodann selbst zu dem Termin für die Testung bringen.
Fällt der Test positiv aus, ist die Vaterschaft bestätigt und der biologische Vater muss Unterhalt zahlen.
Problematisch ist es, wenn die Frau zum Zeitpunkt der Geburt verheiratet ist. Denn nach §1592 BGB ist Vater eines Kindes, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist und dementsprechend leistet dieser auch Unterhalt. Aber ab dem Zeitpunkt der Kenntnisnahme über den biologischen Vater nach dem Test, kann der mit der Mutter verheiratete Vater –nämlich derjenige, der ja zunächst als „rechtlicher“ Vater zur Verantwortung gezogen wurde- die Vaterschaft anfechten und wird damit auch von seiner Unterhaltsverpflichtung frei.
Leider werden auch immer wieder Manipulationsversuche von zu testenden mutmaßlichen Vätern unternommen. So zum Beispiel in einem vom Gericht jüngst entschiedenen Fall, in dem der mutmaßliche Vater seinen ihm sehr ähnlich sehenden Bruder zum Vaterschaftstest schickte. In einem anderen Fall hatte sich der mutmaßliche Vater (selber Arzt) Zellmaterial eines anderen Menschen im Mundraum verteilt. Beide Manipulationsversuche scheiterten jedoch letztendlich, denn bei der Untersuchung der DNA konnten die Mediziner Unstimmigkeiten feststellen.
Möchten Sie einen solchen Vaterschaftstest erzwingen, dann müssen sie zunächst einen Antrag beim Familiengericht für die Feststellung der Vaterschaft stellen.
Hierbei sind wir Ihnen gerne behilflich.
Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Uhlandstr. 4, 65189 Wiesbaden
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