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Erschienen am 10.07.2012 um 11:31 Uhr
Wenn Versicherungen nicht zahlen sollten Sie einen Rechtsanwalt aufsuchen
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Die Anwaltskanzlei Dr. Unger in Moers befasst sich u.a. schwerpunktmäßig mit dem Verkehrsrecht- mit über 30 Jahren juristischer Erfahrung.
Weitere Informationen eralten Sie unter <a href="http://www.verkehrsrechtsanwalt-moers.de/">verkehrsrechtsanwalt-moers.de</a>.
Wenn es zu einem Unfall kommt und kein größerer Personenschaden vorliegt ist man zunächst froh, dass es "nur ein Blechschaden" war. Diese Freude legt sich jedoch recht schnell wieder, wenn die gegnerische Versicherung den Schaden nicht, oder zumindest nicht vollständig reguliert. Wer schuldlos in einen solchen Unfall verwickelt war, wird so erneut zum Opfer.
Sie sollten in einem solchen Fall einen Rechtsanwalt aufsuchen. Zum einen wird Ihnen der Rechtsanwalt oder die Rechtsanwältin dabei helfen, dass Sie auch all Ihre Schadenspositionen anmelden, und zum anderen führt die Einschaltung eines Rechtsanwaltes häufig auch zu einer beschleunigten Schadensabwicklung, da die Versicherungen eine Klage vermeiden möchten. Wenn Sie schuldlos in den Unfall verwickelt worden sind, gehören die Rechtsanwaltskosten zum Schaden und müssten von der gegnerischen Versicherung übernommen werden. Einen weiteren Überblick über verkehrsrechtlich relevante Themen können Sie auf unserer Homepage <a href="http://www.verkehrsrechtsanwalt-moers.de/">verkehrsrechtsanwalt-moers.de</a> erhalten.
Vielen Dank für Ihr Interesse.
Verkehrsrechtsanwalt Moers
Herr Andreas Unger
Haagstr. 10
47441 Moers
Deutschland
fon ..: 02841/3911929
web ..: http://www.verkehrsrechtsanwalt-moers.de
email : kanzlei@ra-drunger.de
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