Bayerischer Wald

 

Der „Graue Kapitalmarkt“ soll mehr Verbraucherschutz erhalten

Erschienen am 26.11.2014 um 08:55 Uhr

Der „Graue Kapitalmarkt“ soll mehr Verbraucherschutz erhalten

Der „Graue Kapitalmarkt“ soll mehr Verbraucherschutz erhalten

Als Reaktion der Insolvenz von Prokon haben sich der Bundesjustizminister Maas und der Bundesfinanzminister Schäuble auf eine Verschärfung der Regeln am weitgehend unregulierten „Grauen Kapitalmarkt“ geeinigt.

So sollen die Verbraucher bessere Informationen und mehr Transparenz erhalten, zusätzlich sollten Vertriebsbeschränkungen für besonders riskante Finanzprodukte geben, erläutert der Wiesbadener Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Cäsar-Preller.

So soll die Bafin auch den kollektiven Schutz der Verbraucher als wichtiges Ziel ihrer Aufsichtstätigkeit erhalten.

Bisher wird der Graue Kapitalmarkt durch die Gewerbeämter beaufsichtigt. Diese konnten in der Vergangenheit jedoch einige Anlageskandale nicht verhindern, erklärt der Rechtsanwalt Cäsar-Preller.

Insgesamt sollen die Anlageprodukte deutlich transparenter werden. Der Verbraucher soll nicht generell von Risiken ausgeschlossen werden, jedoch muss er wissen welche Risiken er eingeht.

Dies ist gegenwärtig nicht immer der Fall, auch nicht im regulierten Markt, erläutert Cäsar-Preller. Nach seiner Erfahrung liegt es zu oft an der mangelnden Beratung von Banken und Vermittlern, welche die Risiken verschweigen und übertriebene und schlicht falsche Versprechungen machen.
Zwar ist Transparenz ein richtiger Schritt, jedoch wird dies, seiner Meinung nach, das Problem nicht gänzlich lösen.

Zwar stehen dem Verbraucher heute schon Schadensersatzansprüche zu, soweit er nicht ordnungsgemäß auf mögliche Risiken hingewiesen wurde, jedoch kostet die Geltendmachung zumeist Nerven, da die Banken und Vermittler in aller Regel den zustehenden Schadensersatz zurückweisen, sodass der Verbraucher auf professionelle Hilfe angewiesen ist.
Dies wird sich wohl auch mit dem jetzigen Gesetzesvorhaben kaum ändern, glaubt der Fachanwalt Cäsar-Preller.

 

Dieser Artikel wurde bereitgestellt von

Joachim Cäsar-Preller
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