Bayerischer Wald

 

Das Land Nordrhein-Westfalen haftet

Erschienen am 27.11.2013 um 10:25 Uhr

Das Land Nordrhein-Westfalen haftet

Das Land Nordrhein-Westfalen haftet

Das Land Nordrhein- Westfalen muss für den Hochwasserschaden an einem Pkw haften. Diese Entscheidung traf das Oberlandesgericht in Hamm und bestätigte damit die erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts Arnsberg.
Geklagt hatte ein Eigentümer eines in der Nähe der BAB 46 in einem Baugebiet in Arnsberg gelegenen Hausgrundstücks. In der Nähe seines Grundstücks verläuft ein Wassertunnel unter der Autobahn, der in einen offenen Ableitungsgraben mündet. Bedingt durch die nachträgliche Anlage des Baugebiets vollzieht das Bett des Grabens zwei Krümmungen, eine davon in der Nähe des Grundstücks des Klägers.
Im Jahr 2007 regnete es so stark, dass das Grundstück des Klägers überschwemmt wurde und dadurch die zwei Pkw des Klägers mit schlammigem Wasser vollliefen. Dem Kläger entstand dadurch ein Schaden von etwa 7.100 €. Er ist der Auffassung, dass das Land für diesen Schaden haften müsse, weil es den Abwassergraben zu gering gebaut hatte.
Vom Oberlandesgericht in Hamm wurde der Schadenersatzanspruch des Klägers bestätigt. Das Gericht geht davon aus, dass das Land für die BAB 46 verkehrssicherungspflichtig ist und somit für den Schaden aufkommen muss. Das Land hätte im Rahmen der zumutbaren Hochwasserschäden vorbeugende Maßnahmen treffen müssen und den Ableitungsgraben ausreichen dimensionieren müssen. Den genannten Anforderungen habe der vorhandene Graben allerdings nicht entsprochen.
Auch der Sachverständige geht davon aus, dass der Schaden nicht entstanden wäre, wenn der Graben ausreichend dimensioniert gewesen wäre.

Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Uhlandstr. 4, 65189 Wiesbaden

 

Dieser Artikel wurde bereitgestellt von

Joachim Cäsar-Preller
Uhlandstr. 4
65189 Wiesbaden

0611 45023-0
0611 45023-17

caesar-preller.de
kanzlei@caesar-preller.de

 

 

Hotels in Bayern

Wellnesshotel Jagdhof
am Nationalpark

Hotel Jagdhof

Wellnesshotel Lindenwirt
im Zellertal

Hotel Lindenwirt

Wellnesshotel St. Gunther
in Richnach am Nationalpark

Hotel St. Gunther

Wellnesshotel Birkenhof
im Kötztinger Land

Hotel Birkenhof

 

Verantwortlichkeit

Der Portalbetreiber distanziert sich ausdrücklich von den eingestellten Artikeln und macht sich diese nicht zu eigen. Das Portal dient der Pressefreiheit und der freien Meinungsäußerung, die im Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland allen Bürgern garantiert wird. Dabei ist jeder Autor eigenverantwortlich gehalten Rechte Dritter zu beachten und das geistige Eigentum anderer zu respektieren.