Bayerischer Wald

 

Darf ein Bewerber auf Grund seines Aussehens abgelehnt werden?

Erschienen am 17.12.2014 um 10:41 Uhr

Darf ein Bewerber auf Grund seines Aussehens abgelehnt werden?

Darf ein Bewerber auf Grund seines Aussehens abgelehnt werden?

Grundsätzlich ist ein Arbeitgeber in seiner Entscheidung, einen Bewerber einzustellen frei. Allerdings sind bestimmte Ablehnungsmotive unzulässig. So stellt die Ablehnung eines Bewerbers wegen dessen Rasse, ethnischer Herkunft, Geschlechts, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alters oder sexueller Identität regelmäßig eine Benachteiligung im Sinne des AGG dar.

Liegt eine solche Benachteiligung vor, steht dem Bewerber unter bestimmten weiteren Voraussetzungen ein Schadensersatzanspruch gegen den Arbeitgeber zu. Lediglich in Ausnahmefällen sind Einschränkungen beim Bewerberprofil erlaubt (Bsp. „Sekretärin für Frauenhaus gesucht“)

Allerdings ist zu beachten, dass die Merkmale (s.o.) wegen derer eine Ablehnung unzulässig ist, in § 1 AGG abschließend aufgezählt sind. Erfolgt die Ablehnung aus anderen Gründen, liegt hierin keine unzulässige Benachteiligung.

So wurde bereits mehrfach entschieden, dass die Ablehnung einer Bewerberin auf Grund deren Aussehens nicht zu beanstanden war. Beim Aussehen handelt es sich nicht um ein unzulässiges Kriterium für die Besetzung einer offenen Stelle. Stört sich der Arbeitgeber also an Gesicht, Körperbemalung und – schmuck oder aber auch an Übergewicht, darf er den Bewerber ablehnen, ohne sich hierdurch schadensersatzpflichtig zu machen.

Die Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden berät Sie gerne hinsichtlich sämtlicher Fragen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes und des Arbeitsrechts im Allgemeinen. Gerne vereinbaren wir auch einen Termin in einem unserer Sprechstundenstandorte (Berlin, Hamburg, Köln, München, Stuttgart oder Bad Harzburg). Wir freuen uns auf Ihren Besuch.

Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Uhlandstr. 4, 65189 Wiesbaden

 

Dieser Artikel wurde bereitgestellt von

Joachim Cäsar-Preller
Uhlandstr. 4
65189 Wiesbaden

0611 45023-0
0611 45023-17

caesar-preller.de
kanzlei@caesar-preller.de

 

 

Hotels in Bayern

Wellnesshotel Jagdhof
am Nationalpark

Hotel Jagdhof

Wellnesshotel Lindenwirt
im Zellertal

Hotel Lindenwirt

Wellnesshotel St. Gunther
in Richnach am Nationalpark

Hotel St. Gunther

Wellnesshotel Birkenhof
im Kötztinger Land

Hotel Birkenhof

Wellnesshotel Riederin
in Bodenmais

Hotel Riederin

 

Verantwortlichkeit

Der Portalbetreiber distanziert sich ausdrücklich von den eingestellten Artikeln und macht sich diese nicht zu eigen. Das Portal dient der Pressefreiheit und der freien Meinungsäußerung, die im Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland allen Bürgern garantiert wird. Dabei ist jeder Autor eigenverantwortlich gehalten Rechte Dritter zu beachten und das geistige Eigentum anderer zu respektieren.