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Erschienen am 26.11.2014 um 09:12 Uhr
Darauf achten Personaler
Schon der Unterschied zwischen einem Buchstaben zu viel oder zu wenig kann einen Job oder keinen Job ausmachen. Denn Rechtschreibfehler stechen den meisten Personalern ins Auge.
Deshalb sollten Jobsuchende darauf achten, dass ihre Bewerbungsunterlagen einwandfrei sind, erklärt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller.
Denn Personaler achten zu:
• 89 Prozent auf Flecken bei Bewerbungsunterlagen,
• 88 Prozent auf Tippfehler,
• 87 Prozent auf Grammatikfehler,
• 86 Prozent auf einen übersichtlichen Lebenslauf.
Zudem interessieren sich fast alle Personalverantwortlichen für die Berufserfahrung des Jobsuchenden. Haben die Bewerber Weiterbildungen gemacht, sollten sie dies unbedingt angeben.
Die Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller berät Sie gerne, nicht nur in Wiesbaden, sondern auch in unseren Sprechstundenorten Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, Bad Harzburg, München. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.
Joachim Cäsar-Preller
Uhlandstr. 4
65189 Wiesbaden
0611 45023-0
0611 45023-17
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kanzlei@caesar-preller.de
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