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Erschienen am 12.09.2012 um 16:36 Uhr
Der BGH entschied in seinen ersten Urteilen in Sachen CMI sehr zugunsten von Anlegern des beklagten englischen Lebensversicherer Clerical Medical Investment Ltd. (CMI).
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GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com führen aus: Den Anlegern wurden einerseits Schadenersatzansprüche zugesprochen und andererseits die Leistungsverpflichtungen von CMI aus den abgeschlossenen Verträgen bestätigt. Die Karlsruher Richter (Aktenzeichen: IV ZR 271/10, IV ZR 164/11, IV ZR 122/11, IV ZR 286/10 und IV ZR 151/11) urteilten damit eindeutig zum Vorteil der Anleger und bestätigen nahezu alle der in der letzten Zeit ergangenen positiven Urteile verschiedener Oberlandesgerichte zugunsten der CMI-Kunden.
Der BGH verwies einige Verfahren zurück an die Instanzgerichte zur weiteren Aufklärung. Die Haftung des Lebensversicherers soll durch den BGH deutlich dargestellt worden sein, so dass die Oberlandesgerichte die Sachverhalte wohl in dieser Hinsicht aufzuklären haben. An diese Ausführungen werden sich die Richter der unteren Instanzen wohl halten müssen.
CMI soll den Kunden nun im Regelfall die ursprünglich zugesicherten Ausschüttungen aus ihren Versicherungen zahlen müssen, und zwar völlig losgelöst von dem jeweils ermittelten Wert der Versicherung, so die Richter.
Viele Anleger hatten auch Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht. Nach den Ausführungen des BGH soll es vorliegend bereits genügen, dass der von den Klägern abgeschlossene Vertrag wirtschaftliche Nachteile berge. Nur weil bereits Auszahlungsansprüche vorlägen, könnten die Schadenersatzansprüche nicht ohne weiteres zurückgewiesen werden.
Wie bereits die Oberlandesgerichte soll auch der BGH dir Verletzung von Aufklärungspflichten durch CMI festgestellt haben. CMI habe den Kunden ein falsches Bild von den zu erwartenden Renditen vermittelt, hierdurch habe der Lebensversicherer seine Pflichten verletzt. Darüber hinaus seien die Kunden bezüglich der Funktionsweise der abgeschlossenen Versicherungen nicht genügend informiert worden.
Gerade nach diesen kürzlich ergangenen Urteilen ist es Anlegern zu empfehlen, ihre rechtlichen Möglichkeiten zeitnah von einem versierten Rechtsanwalt überprüfen zu lassen.
Möglicherweise ist die Entscheidungen über die sogenannten Hebelmodelle - wie zum Beispiel EuroPlan und Profit Plan Noble - hinaus auf jeden bei CMI geschlossenen „Wealthmaster-Noble-Vertrag“ angewendet werden können. Denn die Richter unterschieden in ihrem Urteil nicht zwischen den verschiedenen Modellen von CMI.
Die Aussichten geschädigter Anleger haben sich durch die nun ergangenen Urteile noch einmal verbessert, nachdem in der Vergangenheit bereits immer mehr Betroffene erfolgreich gegen die Clerical Investment Group Ltd. vorgegangen sind. Diese können nun hoffen, sich schadlos halten zu können.
http://www.grprainer.com/Clerical-Medical.html
GRP Rainer LLP
Herr Michael Rainer
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