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Erschienen am 13.01.2015 um 16:37 Uhr
Betriebsbedingte Kündigungen bei Kaufland?
Das Einzelhandelsunternehmen Kaufland kündigt nach übereinstimmenden Medienberichten 55.000 Zustellern der Kundenzeitung „Tip der Woche“ sowie ca. 100 weiteren Mitarbeitern an Standorten in Dortmund, Hamburg, Leipzig und Dallgow. Grund hierfür sei laut Angaben des Unternehmens der gestiegene organisatorische Aufwand. Die Zustellung soll künftig durch einen externen Dienstleister erfolgen.
Sofern vorbezeichnete Angaben zutreffen, dürfte es sich nach Angaben der Gewerkschaft Verdi um den bislang größten Fall betriebsbedingter Kündigungen in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland handeln.
Grundsätzlich müssen sich betriebsbedingte Kündigungen an den Vorschriften des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) messen lassen. Führt der Arbeitgeber innerbetriebliche Gründe an, obliegt es ihm, im Einzelnen nachprüfbar darzulegen und zu beweisen, welche unternehmerischen Entschlüsse er gefasst und wie er diese umgesetzt hat, wie sich dies auf die Beschäftigungsmöglichkeit des betroffenen Arbeitnehmers auswirkt und dass nur vergleichbare Arbeitnehmer in die betriebliche Auswahl einbezogen wurden. Außerdem darf keine anderweitige Beschäftigungsmöglichkeit für den Betroffenen existieren.
Die Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden berät Sie gerne hinsichtlich sämtlicher Fragen der betriebsbedingten Kündigung und des Arbeitsrechts im Allgemeinen. Gerne vereinbaren wir auch einen Termin in einem unserer Sprechstundenstandorte (Berlin, Hamburg, Köln, München, Stuttgart oder Bad Harzburg). Wir freuen uns auf Ihren Besuch.
Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Uhlandstr. 4, 65189 Wiesbaden
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