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Erschienen am 13.07.2013 um 11:05 Uhr
Eine gesetzliche Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es lediglich für die Jahrgänge, die noch vor 1961 geboren worden sind. Ansonsten gibt es die Erwerbsminderungsrente im Falle eines unfreiwilligen Ausscheidens aus dem Berufsleben. Hierbei gilt es jedoch eine bestimmte Wartezeit zu erfüllen. Im Falle einer Berufsunfähigkeit gibt es auch nur eine sehr geringe Rente für die Betroffenen.
Die gesetzliche Absicherung reicht kaum aus
Wer berufsunfähig werden sollte und dabei auf die gesetzliche Erwerbsminderungsrente angewiesen ist, der erhält Rentenzahlungen, die sich in etwa an dem Niveau der Grundsicherung orientieren. Die Betroffenen haben in diesem Fall einen Antrag zu stellen und müssen nachweisen, dass sie ihren Beruf nicht mehr wie gewohnt ausüben können. Wer noch in der Lage sein sollte sechs Stunden am Tag zu arbeiten, der erhält jedoch keine Rentenleistung. Bei drei bis sechs Stunden gibt es zumindest 50 Prozent der Rentenversicherung.
Der Antrag der Berufsunfähigkeitsversicherung
Die größte Hürde der Berufsunfähigkeitsversicherung ist der Antrag. Vor allem im Bereich der Gesundheitsfragen müssen die Antragsteller sehr detaillierte Fragen beantworten. Flache Angaben gilt es unbedingt zu vermeiden, da im Leistungsfall die Antworten erneut geprüft werden. Sollten bestimmte Fragen entweder falsch oder unvollständig beantwortet worden sollen, so entfällt der Versicherungsschutz. Aus diesem Grund ist es sinnvoll, wenn die Fragen so genau wie möglich beantwortet werden.
Was die Versicherten zahlen müssen
Die Beiträge hängen immer auch davon ab, ob der Antragsteller bereits Vorerkrankungen aufweist oder nicht. In einigen Fällen verlangen die Versicherer einen Risikozuschlag, wenn bereits Krankheiten diagnostiziert oder behandelt wurden. Üblicherweise gilt es eine Frist zwischen fünf bis zehn Jahren einzuhalten. Erkrankungen, wegen derer die Versicherten bereits vor dieser Frist behandelt wurden, müssen hingegen nicht erwähnt werden.
Die sinnvolle Höhe
Bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung zählt natürlich immer auch die Rentenleistung. Es sollte die Differenz zwischen dem eigentlichen Einkommen und der gesetzlichen Leistung gefunden werden. Arbeitnehmer, die ein Einkommen in Höhe von 2.000 Euro erzielt haben, die sollten auch im Falle einer Berufsunfähigkeit eine vergleichbare Rente erhalten. Eventuell nicht getilgte Darlehen sollten bei der Berechnung der Berufsunfähigkeitsrente ebenfalls eine Rolle spielen.
Fazit
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist durchaus eine sinnvolle Ergänzung zur gesetzlichen Absicherung. Das größte Problem liegt jedoch in den Gesundheitsfragen. Bei falschen Angaben kann die Leistung entsagt werden.
Martin Lange
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