Bayerischer Wald

 

Benachteiligung wegen Sympathien für ein kommunistisches Land rechtfertigt keinen Entschädigungsanspruch

Erschienen am 24.06.2014 um 09:53 Uhr

Benachteiligung wegen Sympathien für ein kommunistisches Land rechtfertigt keinen Entschädigungsanspruch

Benachteiligung wegen Sympathien für ein kommunistisches Land rechtfertigt keinen Entschädigungsanspruch

Das Bundesarbeitsgericht hat vergangene Woche einen Fall entschieden, bei dem eine gebürtige Chinesen Entschädigung wegen Benachteiligung begehrte. Diese arbeitete in Deutschland als Redakteurin für eine Rundfunkanstalt. Der Vertrag war allerdings nur befristet. Als dieser nicht verlängert wurde, sah die Chinesin sich benachteiligt.
Rechtsanwalt Cäsar-Preller: „Sie vermutete, dass für die Nicht-Verlängerung ihre Herkunft und damit unterstellte Sympathien für China und das dortige System maßgeblich waren.
Einerseits konnte sie dies nicht nachweisen, andererseits stellte das Gericht fest, dass für eine Entschädigung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz eine Diskriminierung auf Grund der Weltanschauung vorliegen müsse. Bloße Sympathien und Haltungen reichten dafür aber nicht aus.“

Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Uhlandstr. 4, 65189 Wiesbaden

 

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