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Erschienen am 30.06.2013 um 15:56 Uhr
Immer häufiger kommt es bei der Schadensabwicklung im Rahmen eines Verkehrsunfalles zu Problemen bei der Regulierung- daher sollte ggf. ein Rechtsanwalt für Verkehrsrecht eingeschaltet werden.
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Wenn es zu einem Verkehrsunfall kommt, dann sollte man sich zunächst darüber freuen, wenn es nur ein "Blechschaden" war. Jedoch ist das Auto häufig neben der Immobilie das teuerste Gut der Bürger. Mit anderen Worten, es geht häufig um viel Geld. Daher ist die Beratung durch einen <a href="http://anwalt-verkehrsrecht-moers.de">Rechtsanwalt für Verkehrsrecht</a> nach einem Verkehrsunfall dringend anzuraten, gerade dann, wenn es sich um einen größeren Schaden handelt. Wenn Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt worden sind, so ist die gegnerische Haftpflichtversicherung zur Begleichung der Anwaltskosten verpflichtet, die Ihnen durch die Geltendmachung Ihres Schadens entstanden sind. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung für Verkehrsrecht abgeschlossen haben oder in den Schutzbereich einer Rechtsschutzversicherung eingezogen sind, sollten Sie vorab die Versicherung kontaktieren und sich ggf. eine Deckungszusage für eine anwaltliche Beratung geben lassen. Denn auch wenn Sie den Unfall überwiegend verschuldet haben, wird in der Praxis häufig eine sog. Quote gebildet, so dass auch der Schaden des überwiegend "Schuldigen" prozentual durch die gegnerische Versicherung beglichen wird. Daher ist gerade bei höheren Schadenssummen die Hinzuziehung eines <a href="http://www.anwalt-verkehrsrecht-moers.de">Rechtsanwaltes für Verkehrsrecht </a>dringend zu empfehlen. Einen geeigneten Rechtsanwalt finden Sie im Bedarfsfall auch über eine Anfrage bei der zuständigen Anwaltskammer.
Anwaltskanzlei Dr. Unger
Herr Dr. Manfred Bernhard Unger
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