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Erschienen am 21.03.2014 um 10:01 Uhr
Baulärm
Der Mieter muss Baulärm im Haus und im Hof dulden, denn Instandhaltungs-maßnahmen sind notwendig. Die Mietzahlung darf deshalb nicht eingestellt werden, befand ein Gericht.
Jedoch wäre es denkbar, die Miete eine wenig zu mindern, erklärt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller.
Ein Gericht gab mit seinem Beschluss einem Vermieter recht. Er wehrte sich dagegen, dass der Mieter fast die gesamte Miete für zwei Monate zurückbehalten hatte. Die Begründung des Mieters war, dass er den Baulärm im Treppenhaus hinnehmen muss.
Das Kammergericht sah dies anders.
Die Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller berät Sie gerne, nicht nur in Wiesbaden, sondern auch in unseren Sprechstundenorten Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, Bad Harzburg, München. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.
Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Uhlandstr. 4, 65189 Wiesbaden
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