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Erschienen am 06.11.2013 um 10:37 Uhr
Auto Rückgabe nach Reparatur
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschied, dass ein Autokäufer einen fehlerhaften Neuwagen auch dann zurückgeben kann, wenn er zuvor Reparatur verlangt hat. In einem Urteil heißt es,:„ Der Käufer eines Neuwagens kann grundsätzlich erwarten, dass die von ihm verlangte Nachbesserung technisch den Zustand herbeiführt, der dem Werksseitgen Auslieferungsstandart entspricht“.
Ein Fall:
Ein Mann kaufte ein BMW für 39 000 €. Jedoch verweigerte er dann die Annahme des Wagens, da er Schäden am Lack entdeckte.
Nach der Reparatur entsprach der Wagen einem Neuwagen nicht mehr, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller Zudem lehnte der Verkäufer weitere Nachbesserungen ab, sodass der Käufer am Ende vom Kauf zurücktrat und seine Anzahlung zurückforderte.
Die Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller berät Sie gerne, nicht nur in Wiesbaden, sondern auch in unseren Sprechstundenorten Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, Bad Harzburg, München. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.
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