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Erschienen am 21.01.2014 um 15:04 Uhr
Eine Arbeitserlaubnis ist für jeden Ausländer, der eine Arbeit, sei es körperlicher oder geistiger Art, gegen Bezahlung oder jedwede andere Entlohnung ausführt, erforderlich. Die Erteilung der Arbeitserlaubnis fällt in die Zuständigkeit des Ministeriums für Arbeit.
Alle Ausländer, die in Thailand arbeiten wollen, müssen eine Arbeitserlaubnis beantragen, bevor sie mit der Arbeit beginnen.
Eine Arbeitserlaubnis ist für jeden Ausländer, der eine Arbeit, sei es körperlicher oder geistiger Art, gegen Bezahlung oder jedwede andere Entlohnung ausführt, erforderlich. Die Erteilung der Arbeitserlaubnis fällt in die Zuständigkeit des Ministeriums für Arbeit.
Abschnitt 8 des Alien Business Act besagt, dass der zukünftige Arbeitgeber die Arbeitserlaubnis im Namen des Ausländers beantragen kann. Die Arbeitserlaubnis selbst kann nur erteilt werden, wenn der Ausländer sich in Thailand in Übereinstimmung mit den Einwanderungsgesetzen aufhält.
Ebenso wird eine Arbeitserlaubnis nur an Ausländer ausgegeben, die über ein Non-Immigrant B Visum verfügen.
In der Praxis bedeutet dieses, wenn Sie eine Anstellung gefunden haben, fordern Sie die benötigten Unterlagen von der Firma an. Wenn wir für Sie eine Firma gegründet haben, erhalten Sie die erforderlichen Unterlagen von uns sofort nach der Gründung per Kurier zugestellt.
Mit diesen können Sie dann bei der Thailändischen Botschaft das Non Immigrant B Visa beantragen und hiermit nach Thailand einreisen und sich bis zu 90 Tagen aufhalten. Innerhalb dieses Zeitraums beantragen wir, nach Eingang aller Unterlagen, Ihre Arbeitserlaubnis. Nach Erhalt Ihrer Arbeitserlaubnis beantragen wir eine Verlängerung des Visums für 365 Tage.
Die Aczento Consulting Group unterstützt Sie beim Visumsantrag für Thailand, sprechen Sie uns an.
http://www.aczento.com/visum-thailand/work-permit-thailand-arbeitserlaubnis
Weitere Informationen und Angaben finden Sie unter http://www.prseiten.de/pressefach/aczento/news/2564 sowie http://www.aczento.com.
Über Aczento Consulting Group:
Die Aczento Consulting Group ist ein international tätiger Dienstleister, der im Bereich Business Consulting und speziell im Bereich Firmengründung und Kapitalisierung von Firmen tätig ist. Hinter der Aczento Consulting Group steht ein Verbund aus Rechtsanwälten, Notaren, Steuer- und Unternehmensberatern.
Dieser Zusammenschluss kompetenter Fachkräfte garantiert Ihnen, die vielen Vorteile, die eine Firmengründung im Ausland mit sich bringt, zu 100% zu nutzen. Verlassen Sie sich auf Seriosität und Zuverlässigkeit sowohl bei der Beratung als auch bei der gesamten Organisation Ihrer Firmengründung. Sie erhalten von uns alle Dienstleistungen aus einer Hand und haben zu jeder Zeit einen persönlichen Ansprechpartner, der immer für Sie erreichbar ist.
Firmenkontakt:
Aczento Consulting Group
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80539 München
Deutschland
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