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Erschienen am 28.05.2015 um 09:13 Uhr
Die Registered Ordinary Partnership (registrierte einfache Partnerschaft) ist insbesondere hinsichtlich der Haftung mit der deutschen offenen Handelsgesellschaft - OHG vergleichbar. Alle Partner
Die Registered Ordinary Partnership (registrierte einfache Partnerschaft) ist insbesondere hinsichtlich der Haftung mit der deutschen offenen Handelsgesellschaft - OHG vergleichbar. Alle Partner haften gemeinsam und gesamtschuldnerisch.
Diese Partnership erlangt jedoch – anders als die deutsche OHG – aufgrund ihrer Eintragung den Status einer juristischen Person. Als solche unterliegt sie auch der Körperschaftsteuer. Die wichtigsten Unterschiede zwischen einer nicht-registrierten und einer registrierten Partnership sind wie folgt: In einer registrierten Partnership :
muss der Name des Partners nicht erscheinen, damit dieser Rechte aus der Partnership gegen Dritte geltend machen kann; endet die Haftung eines Partners zwei Jahre nach seinem Austritt aus der Partnership;
müssen Gläubiger der Partnership zunächst Zugriff auf das Kapital der Partnership nehmen, bevor sie Forderungen gegen einen Partner geltend machen können; können persönliche Gläubiger eines Partners ihre Forderungen nur aus den Gewinnen des Partners oder aus den ihm zustehenden Geldbeträgen befriedigen; sie haben keinen Zugriff auf das Vermögen der Partnership, solange diese nicht aufgelöst wurde.
http://thailand.internationale-firmengruendung.com/firmengruendung-in-thailand-was-ist-bei-der-gruendung-zu-beachten/registered-ordinary-partnership-als-deutscher-eine-firma-in-thailand-gruenden
Weitere Informationen und Angaben finden Sie unter http://www.prseiten.de/pressefach/firmengruendung/news/3353 sowie http://www.internationale-firmengruendung.com.
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