kostenlos Registrieren »
Passwort vergessen?
Autoren aus Artikel Presse News bitte hier neu registrieren! Frühere Logindaten wurden gelöscht!
Artikel Presse News wurde neu gestaltet und mit Bayerischer Wald News zusammengelegt. Alle früheren Pressemeldungen aus Artikel Presse News wurden gelöscht. Dies war aus rechtlichen Gründen notwendig (neues Leistungs-Schutzgesetz).
Alle Bilder aus älteren Presseartikeln wurden gelöscht. Sie können ab sofort die Bilder wieder neu hochladen. Dazu ist nun aber die Angabe zum Rechteinhaber notwendig. ACHTUNG: Für alle eingestellten Fotos und Texte haftet ausschließlich der Autor des Berichtes i.S.d.P. Der Portalbetreiber haftet für Rechtsverletzungen, die nicht unmittelbar erkennbar sind erst ab Kenntnisnahme. Bitte teilen Sie uns Rechteverletzungen umgehend mit an
s.putz[ät]putzwerbung.de
Über 1.000 Besucher täglich!
Täglich nutzen über 1.000 Besucher unser Presseportal
Erschienen am 28.01.2015 um 17:20 Uhr
Aufklärung über Operationsrisiken
Vor einer wichtigen Operation muss der Patient grundsätzlich von Fachärzten über Risiken und eventuelle Folgeschäden aufgeklärt werden. Normalerweise geschieht das einige Zeit vor der Operation, erläutert der Wiesbadener Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller.
Allerdings ist es nicht Gesetzeswidrig den Patienten erst am Vorabend seiner anstehenden Operation aufzuklären, auch wenn dies nicht immer sinnvoll erscheint.
Eine Patientin verlor nun die Klage gegen ihren Arzt, welche sie erhoben hatte, da dieser die Klägerin erst am Vorabend über Gefahren der Operation aufgeklärt habe. Daher sei, nach Ansicht der Klägerin, ihre Einwilligung zu der Operation unwirksam und daher nicht rechtens. Allerdings wurde die Klage durch das Oberlandesgericht Köln abgewiesen, da die Klägerin zuvor mehrmals mit dem zuständigen Arzt über den Eingriff gesprochen habe.
Des Weiteren habe sie sich einige Jahre zuvor bereits einer ähnlichen Operation unterzogen, weshalb sie über die Risiken weitestgehend aufgeklärt gewesen sei, erklärt der Rechtsanwalt Cäsar-Preller die Entscheidung des Gerichtes.
Grundsätzlich gilt jedoch, dass nicht in jedem Fall die Aufklärung über eine Operation am Abend zuvor geschehen sollte. Im Normalfall solle das einige Tage vorher geschehen, sodass dem Patienten eine gewisse Überlegungsfrist zugestanden wird, betont Cäsar-Preller.
Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Uhlandstr. 4, 65189 Wiesbaden
Joachim Cäsar-Preller
Uhlandstr. 4
65189 Wiesbaden
0611 45023-0
0611 45023-17
caesar-preller.de
kanzlei@caesar-preller.de
Wellnesshotel Jagdhof
am Nationalpark
Wellnesshotel Lindenwirt
im Zellertal
Wellnesshotel St. Gunther
in Richnach am Nationalpark
Wellnesshotel Birkenhof
im Kötztinger Land
Wellnesshotel Riederin
in Bodenmais
Der Portalbetreiber distanziert sich ausdrücklich von den eingestellten Artikeln und macht sich diese nicht zu eigen. Das Portal dient der Pressefreiheit und der freien Meinungsäußerung, die im Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland allen Bürgern garantiert wird. Dabei ist jeder Autor eigenverantwortlich gehalten Rechte Dritter zu beachten und das geistige Eigentum anderer zu respektieren.