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Erschienen am 21.03.2014 um 11:04 Uhr
Ein Visum berechtigt den Inhaber theoretisch nur, in ein Flugzeug in Richtung USA zu steigen und formal um die Einreise in das Land zu bitten. Die Dauer des Aufenthaltsstatus wird vom US-Einwanderungsbeamten an der Grenze pro Einreise festgelegt. Es besteht weder ein Rechtsanspruch auf die Einreise, noch auf einen bestimmten Aufenthaltszeitraum. Der Grenzbeamte hat jegliche Möglichkeit den Aufenthalt zu begrenzen.
Worin liegt der Unterschied zwischen Aufenthaltsstatus und Visum?
Ein Visum berechtigt den Inhaber theoretisch nur, in ein Flugzeug in Richtung USA zu steigen und formal um die Einreise in das Land zu bitten. Die Dauer des Aufenthaltsstatus wird vom US-Einwanderungsbeamten an der Grenze pro Einreise festgelegt. Es besteht weder ein Rechtsanspruch auf die Einreise, noch auf einen bestimmten Aufenthaltszeitraum. Der Grenzbeamte hat jegliche Möglichkeit den Aufenthalt zu begrenzen.
In der Regel erhalten I-Visuminhaber einen Aufenthaltsstatus, der das Projekt umfasst bzw. eine Begrenzung auf ein Jahr. Die Grenzbeamten haben jedoch auch die Möglichkeit, den Status als "d/s" zu kennzeichnen, was für "duration of status" steht. Dies meint, dass der Visuminhaber sich so lange unter dem I-Status in den USA aufhalten kann, so lange die journalistiche Tätigkeit dauert.
Visa-Inhaber müssen im Übrigen nicht am neuen ESTA-System teilnehmen.
http://www.aczento.com/arbeitsvisa
Weitere Informationen und Angaben finden Sie unter http://www.prseiten.de/pressefach/aczento/news/2717 sowie http://www.aczento.com.
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