kostenlos Registrieren »
Passwort vergessen?
Autoren aus Artikel Presse News bitte hier neu registrieren! Frühere Logindaten wurden gelöscht!
Artikel Presse News wurde neu gestaltet und mit Bayerischer Wald News zusammengelegt. Alle früheren Pressemeldungen aus Artikel Presse News wurden gelöscht. Dies war aus rechtlichen Gründen notwendig (neues Leistungs-Schutzgesetz).
Alle Bilder aus älteren Presseartikeln wurden gelöscht. Sie können ab sofort die Bilder wieder neu hochladen. Dazu ist nun aber die Angabe zum Rechteinhaber notwendig. ACHTUNG: Für alle eingestellten Fotos und Texte haftet ausschließlich der Autor des Berichtes i.S.d.P. Der Portalbetreiber haftet für Rechtsverletzungen, die nicht unmittelbar erkennbar sind erst ab Kenntnisnahme. Bitte teilen Sie uns Rechteverletzungen umgehend mit an
s.putz[ät]putzwerbung.de
Über 1.000 Besucher täglich!
Täglich nutzen über 1.000 Besucher unser Presseportal
Erschienen am 19.09.2013 um 10:37 Uhr
Anlegerschutz: Stärkung der Verbraucherrechte bei Immobilienerwerb geplant
Wie Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller aus Wiesbaden mitteilt, beabsichtigt die Bundesregierung gegenwärtig, den Verbraucherschutz beim Erwerb so genannter „Schrottimmobilien“ zu verbessern. Hierfür soll ein „Gesetz zur Stärkung des Verbraucherschutzes im notariellen Beurkundungsverfahren“ erlassen werden.
Das Gesetz sieht eine Änderung des Beurkundungsgesetzes für die Notare vor. Demnach muss zukünftig die Übersendung des Kaufvertragsentwurfs an den Verbraucher nur noch durch den Notar selbst zulässig sein. Gegenwärtig ist es noch möglich, dass auch Dritte den Entwurf übersenden, und zwar insbesondere auch die Verkäufer von Schrottimmobilien selbst. Diese übersenden häufig den Entwurf so, dass der Verbraucher ihn erst kurz vor dem Beurkundungstermin erhält. Hierdurch wird dem Verbraucher die Möglichkeit genommen, sich vor der Beurkundung mit dem Vertragsentwurf ausführlich auseinanderzusetzen, und sich gegebenenfalls auch noch Rechtsberatung hierzu einzuholen.
Der Spezialist für Anlegerschutz Cäsar-Preller würde insoweit eine solche Neuerung begrüßen: „Die Verbraucherrechte würden gestärkt, denn es wäre quasi sichergestellt, dass der Käufer den Entwurf immer rechtzeitig erhält. Weiterhin werden Beweisschwierigkeiten über den rechtzeitigen Zugang vermieden“. Wir werden die weitere Entwicklung beobachten.
Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Uhlandstr. 4, 65189 Wiesbaden
Joachim Cäsar-Preller
Uhlandstr. 4
65189 Wiesbaden
0611 45023-0
0611 45023-17
caesar-preller.de
kanzlei@caesar-preller.de
Wellnesshotel Jagdhof
am Nationalpark
Wellnesshotel Lindenwirt
im Zellertal
Wellnesshotel St. Gunther
in Richnach am Nationalpark
Wellnesshotel Birkenhof
im Kötztinger Land
Der Portalbetreiber distanziert sich ausdrücklich von den eingestellten Artikeln und macht sich diese nicht zu eigen. Das Portal dient der Pressefreiheit und der freien Meinungsäußerung, die im Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland allen Bürgern garantiert wird. Dabei ist jeder Autor eigenverantwortlich gehalten Rechte Dritter zu beachten und das geistige Eigentum anderer zu respektieren.