Bayerischer Wald

 

Angabe der Wohnung

Erschienen am 17.12.2014 um 10:50 Uhr

Angabe der Wohnung

Angabe der Wohnung

Weicht die tatsächliche Größe der Wohnung von der vertraglich vereinbarten mehr als 10 % nach unten ab, gilt grundsätzlich, dass der Mieter einen Anspruch auf Rückzahlung von zu viel gezahlter Miete hat. Voraussetzung dafür ist aber, dass zwischen den Mietvertragsparteien eine Vereinbarung über die Größe der Wohnung zustande gekommen ist, erklärt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller. Mit einem Urteil, nach dem der Vermieter keine Zusage über die korrekte Wohnungsgröße machen muss, wurde eine Klägerin vom Amtsgericht München verurteilt, die den Angaben der Maklerin vertraut hatte.

Eine erhebliche Wohnflächenabweichung kann zudem eine Auswirkung auf die jährliche Betriebskostenabrechnung haben. Macht ein Vermieter eine falsche Angabe im Inserat, kann er sich zurück lehnen.

Die Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller berät Sie gerne, nicht nur in Wiesbaden, sondern auch in unseren Sprechstundenorten Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, Bad Harzburg, München. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.

Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Uhlandstr. 4, 65189 Wiesbaden

 

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Joachim Cäsar-Preller
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