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Erschienen am 02.04.2018 um 12:50 Uhr
Die AFA AG wehrt sich gegen die unwahren Behauptungen der Verbraucherzentrale Hamburg. Auf ihrer Internetseite „marktwaechter.de“ hatte die Verbraucherzentrale am 27. März dieses Jahres die Meldung „Marktwächter warnen vor PrismaLife“ veröffentlicht. Die Vorwürfe der Verbraucherzentrale sind nicht zutreffend. In dem Bericht werden massive unwahre Tatsachenbehauptungen aufgestellt. So ist die Aussage, dass die AFA AG Kunden für die Vermittlung von PrismaLife-Verträgen Abschlusskosten von „bis zu sieben Prozent“ in Rechnung stelle, schlichtweg falsch.
„Der Prozentsatz der Abschlusshonorare richtet sich nach mehreren Faktoren und Ausgestaltungen des zu vermittelnden Versicherungsvertrages und liegt zum Teil bei unter zwei Prozent. Dabei beinhalten die Verträge sogar kostenfreie Zuzahlungen und kostenfreie Dynamiken“, erklärt Stefan Granel, Vorstand der AFA AG und ergänzt: „Unsere Abschlusskosten sind also weder teuer, noch unangemessen hoch oder liegen weit über den gängigen Provisionen und Honoraren, wie von marktwaechter.de wahrheitswidrig behauptet.“
In dem Artikel wird weiter behauptet, dass auch nach Kündigung der Versicherung die Zahlungsverpflichtung aus der Vergütungsvereinbarung (VVB) für den Kunden bestehen bleibe. Hierbei unterschlägt marktwaechter.de bewusst, dass in einem zur VVB korrespondierenden Garantiezertifikat vielfältige soziale Ausnahmetatbestände geregelt und den Kunden garantiert werden, nach denen Zahlungsverpflichtungen definitiv ausgesetzt oder eingestellt werden, wie beispielsweise im Falle von Hartz IV, ALG II, Arbeitslosigkeit, schweren Krankheiten und Unfällen, Berufsunfähigkeit, Tod von Ehe- u. Lebenspartnern sowie Kindern, Wohnsitzwechsel ins Ausland wegen Arbeitssuche oder bei Pflege von Angehörigen. Das Garantiezertifikat wird dabei unbürokratisch im Sinne des Kunden angewendet. Eine solche Befreiung von einer Vergütungsverpflichtung wegen außergewöhnlicher belastender Lebensumstände ist einzigartig am Markt. Doch darauf weist marktwaechter.de leider nicht hin.
Des Weiteren erweckt der Bericht von marktwaechter.de den Eindruck, dass die Vergütungsvereinbarung ein Konstrukt sei, welches eine frühere BGH-Entscheidung geschickt zum Nachteil des Kunden umgehen würde. Dabei wird ebenfalls verschwiegen, dass es sich tatsächlich um eine vertragliche Regelung handelt, die mehrfach durch den Bundesgerichtshof in anderen Entscheidungen ausdrücklich bestätigt wurde (vgl. nur BGH III ZR 557/13, vgl. auch BGH III ZR 124/13, BGH I ZR 104/12). Der Artikel unterlässt in diesem Zusammenhang auch die wichtige Erwähnung, dass die BGH-Entscheidung BGH III ZR 557/13 sogar herausstellte, dass eine Netto-Police mit separater Vergütungsvereinbarung bei normalem Verlauf im Regelfall günstiger als eine Bruttopolice ist.
Die AFA AG hat die Verbraucherzentrale zur Unterlassung der wahrheitswidrigen Behauptungen aufgefordert und behält sich weitere Schritte vor.
Über die AFA AG: Die Allgemeine Finanz- und Assekuranzvermittlung (AFA AG) ist ein unabhängiger Finanzvertrieb mit Sitz in Berlin und Cottbus. Die Versicherungsfachleute und System-Unternehmer der AFA AG haben einen IHK-Abschluss und sind nach den anerkannten EU-Richtlinien ausgebildet. Zudem sind sie in das EU-Vermittlerregister eingetragen und arbeiten gemäß der EU-Richtlinie für Finanzdienstleister. Neue Bürostandorte sind in ganz Deutschland geplant.
Pressekontakt:
Martin Ruske
Vorstand der AFA AG
Lieberoser Straße 7, 03046 Cottbus
Tel.: +49/355 381090
E-Mail: info@afa-ag.de
www.afa-ag.de
AFA AG
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netzpresse@afa-ag.com
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