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Erschienen am 21.01.2015 um 09:04 Uhr
Adoption
Wenn bei Paaren der Kinderwunsch sich nicht erfüllt, wird oftmals die Möglichkeit der Adoption in Erwägung gezogen. Hierfür sind jedoch einige Regelungen und Fallstricke zu beachten, erklärt der Wiesbadener Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller.
Im Mittelpunkt des Adoptionsverfahrens steht das Kind, dies bedeutet jede Entscheidung die getroffen wird, muss sich am Kindeswohl messen lassen und an der Prognose das zwischen dem Kind und den annehmenden „Eltern“ ein sog. „Eltern-Kind-Verhältnis“ entsteht.
Grundsätzlich müssen folgende Voraussetzungen vorliegen. Liegt nur eine Voraussetzung nicht vor, so ist eine Adoption nicht möglich, erläutert Cäsar-Preller.
Ausschließlich Ehepaare können Kinder gemeinsam adoptieren. Die Kinderlosigkeit, wie sie bis 1977 noch verlangt wurde, ist heute kein Kriterium mehr.
Nichteheliche Lebensgemeinschaften, aber auch eingetragene gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften sind vom Adoptionsrecht ausdrücklich ausgeschlossen.
Einer der Ehegatten muss mindestens 25 Jahre alt sein, der andere mindestens 21 Jahre alt.
Zwar können auch Unverheiratete Kinder adoptieren, da aber der Gesetzgeber davon ausgeht, dass das Kindeswohl in der klassischen Familien am besten aufgehoben ist, wird hier besonders scharf geprüft, klärt Cäsar-Preller auf.
Bevor jedoch eine Adoption möglich ist, müssen beide leiblichen Eltern des Kindes die unwiderrufliche Zustimmung zur Adoption erklären. Die Zustimmung kann jedoch frühestens 8 Wochen nach der Geburt des Kindes erteilt werden.
Auch das Kind, falls dieses unter vierzehn Jahren ist vertreten durch den Vormund z.B. das Jugendamt, muss ebenfalls die Zustimmung zur Adoption erklären.
Im Anschluss hieran prüft das Familiengericht die Voraussetzungen und stellt die Adoption, nach einer angemessenen Probezeit, durch Beschluss fest.
Besonders Streitanfällig ist die Frage des Kindeswohls, sodass Eheleute von dem Adoptionsrecht ausgeschlossen werden, weil z.B. ein bestimmtes Einkommen nicht erreicht wird. Hierbei ist es ohne professionelle Hilfe kaum möglich die Meinung der Adoptionsstelle und des Familiengerichtes zu erschüttern, sodass sich rechtliche Hilfe durchaus lohnen kann.
Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Uhlandstr. 4, 65189 Wiesbaden
Joachim Cäsar-Preller
Uhlandstr. 4
65189 Wiesbaden
0611 45023-0
0611 45023-17
caesar-preller.de
kanzlei@caesar-preller.de
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