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Erschienen am 24.06.2014 um 16:51 Uhr
Um eine Erfindung anzumelden muss sie neu, nützlich, und erfinderisch sein. Eine Erfindung ist nützlich, wenn sie sinnvoll und funktionsfähig ist. Eine Erfindung ist erfinderisch, wenn sie für eine fachkundige Person nicht offensichtlich ist. Nur der Erfinder oder jemand der die Rechte vom Erfinder erhält, ist berechtigt, das Patent zu besitzen. Wenn ein Arbeitnehmer während der Arbeit eine Erfindung macht, ist der Arbeitgeber jedoch berechtigt, das Patent für sich in Anspruch zu nehmen.
Ein Patent kann dann bei der kanadischen Regierung angemeldet werden, wenn es die Kriterien des Patent Act erfüllt. Der Patentinhaber kann so seine Rechte, eine Erfindung zu produzieren, zu gebrauchen, oder zu verkaufen schützen.
Um eine Erfindung anzumelden muss sie neu, nützlich und erfinderisch sein. Eine Erfindung ist nützlich, wenn sie sinnvoll und funktionsfähig ist. Eine Erfindung ist erfinderisch, wenn sie für eine fachkundige Person nicht offensichtlich ist. Nur der Erfinder oder jemand der die Rechte vom Erfinder erhält, ist berechtigt, das Patent zu besitzen. Wenn ein Arbeitnehmer während der Arbeit eine Erfindung macht, ist der Arbeitgeber jedoch berechtigt, das Patent für sich in Anspruch zu nehmen.
Da Kanada Vertragspartei der Paris Convention und des General Agreement of Tariffs and Trade ist, kann ein Antragsteller, der für dieselbe Erfindung in einem anderen Land bereits einen Antrag gestellt hat, sich auf das erste Datum, an dem er den Antrag gestellt hat berufen, wenn das andere Land auch Vertragspartei dieser Abkommen ist.
Markenschutz in Kanada
Eine Marke ist ein Wort oder ein Bild, durch das sich Waren oder Dienstleistungen von anderen Waren oder Dienstleistungen unterscheiden. Marken können auch geschützt sein, wenn sie nicht angemeldet worden sind, allerdings werden sie in dem Fall nur in einem bestimmten geographischen Umfeld geschützt. Um eine Marke im ganzen Land zu schützen, muss sie angemeldet werden.
Eine Marke ist in Kanada vom Zeitpunkt der Anmeldung an fünfzehn Jahre lang geschützt. Nach Ablauf dieser Zeit besteht die Möglichkeit, den Schutz zu erneuern. Unter bestimmten Umständen kann einem Markeninhaber der Markenschutz entzogen werden. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn die Marke vom Markeninhaber innerhalb der ersten drei Jahre ab Anmeldung nicht benutzt wird. Der Inhaber des Markenrechtes hat das ausschließliche Recht, die Marke im Zusammenhang mit den Waren oder Dienstleistungen, für die sie angemeldet wurde, zu benutzen.
Um eine Marke anzumelden muss sie die im Trade Marks Act bezeichneten Kriterien erfüllen. Generell ist jene Person dazu berechtigt die Marke anzumelden, welche die Marke in Kanada als erste benutzt hat. Wie schon erwähnt ist Kanada Vertragspartei der Paris Convention und auch Mitglied der WTO. Daher ist es möglich, dass eine Person, die in einem anderen Vertragsstaat bereits einen Markenantrag gestellt hat, dieses erste Datum als Nutzungsdatum im kanadischen Antrag anführen kann.
Urheberrecht in Kanada
Das Urheberrecht wird von dem Copyright Act geregelt und verleiht das ausschließliche Recht, literarische, dramatische, artistische und musikalische Werke unter anderem zu reproduzieren und zu veröffentlichen. Das Ureberrecht schützt die Darstellungsform und nicht die Idee oder das Konzept. Dauer des Urheberrechtes ist generell die Lebenszeit des Autors plus fünfzig Jahre.
Der Autor eines Werkes hat darüber hinaus so genannte Moral Rights, die es verbieten, das Werk so zu verändern, dass dies eine Auswirkung auf den Ruf des Autors haben könnte. Der Autor ist auch berechtigt, je nach Wunsch im Zusammenhang mit dem Werk genannt zu werden oder aber anonym zu bleiben.
Als Vertragspartei der Berner Convention, der Universal Copyright Convention, der Rome Convention und des Allgemeine Zoll- und Handelsabkommen (englisch General Agreement on Tariffs and Trade, GATT), erkennt Kanada Urheberrechte, die von anderen Mitgliedstaaten dieser Abkommen erteilt wurden, an.
Das Urheberrecht existiert automatisch vom Entstehungspunkt eines Werkes an, ohne dass eine gesonderte Anmeldung erforderlich ist. Eine Anmeldung kann jedoch als Eigentumsbeweis hilfreich sein.
Der Eigentümer des Urheberrechtes ist generell der Autor der Werke, außer das Werk wurde während der Arbeit von einem Arbeitnehmer kreiert, in welchem Fall der Arbeitgeber der Eigentümer ist.
Weitere Informationen und Angaben finden Sie unter http://www.prseiten.de/pressefach/aczento/news/2918 sowie http://www.aczento.com.
Über Aczento Consulting Group:
Die Aczento Consulting Group ist ein international tätiger Dienstleister, der im Bereich Business Consulting und speziell im Bereich Firmengründung und Kapitalisierung von Firmen tätig ist. Hinter der Aczento Consulting Group steht ein Verbund aus Rechtsanwälten, Notaren, Steuer- und Unternehmensberatern.
Dieser Zusammenschluss kompetenter Fachkräfte garantiert Ihnen, die vielen Vorteile, die eine Firmengründung im Ausland mit sich bringt, zu 100% zu nutzen. Verlassen Sie sich auf Seriosität und Zuverlässigkeit sowohl bei der Beratung als auch bei der gesamten Organisation Ihrer Firmengründung. Sie erhalten von uns alle Dienstleistungen aus einer Hand und haben zu jeder Zeit einen persönlichen Ansprechpartner, der immer für Sie erreichbar ist.
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