Bayerischer Wald

 

Abbruch einer Ebay-Auktion bei beschädigter Ware

Erschienen am 21.11.2014 um 10:21 Uhr

Abbruch einer Ebay-Auktion bei beschädigter Ware

Abbruch einer Ebay-Auktion bei beschädigter Ware

Wird der zu versteigender Artikel während einer Ebay-Auktion beschädigt, so darf der Verkäufer jederzeit die Auktion beenden.
Hierauf weist der Wiesbadener Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller hin.

So kann der Verkäufer die Auktion jederzeit beenden, wenn er sie nicht mehr in dem angegebenen Zustand verkaufen kann. Dies gilt selbst dann, wenn der Mangel mit geringem Aufwand beseitigt werden kann, erläutert Cäsar-Preller.
Der Abbruch einer Ebay-Auktion ist erst recht dann möglich, wenn der Verkaufsgegenstand gestohlen, zerstört oder schlicht unauffindbar ist.

In einem nunmehr vor dem Landgericht Bochum verhandelten Fall, stellte der Verkäufer sein Fahrzeug, welches über eine Zentralverriegelung verfügte, zu einem Startgebot von 1 € ein.
Nach zehn Tagen brach der Verkäufer die Auktion ab, da die Zentralverriegelung nicht mehr funktionierte.
Der zu diesem Zeitpunkt Höchstbietende verlangte Schadensersatz, u.a. da das Fahrzeug zu einem späteren Zeitpunkt mit reparierter Zentralverriegelung verkauft wurde, fasst der Rechtsanwalt Cäsar-Preller den Sachverhalt zusammen.

Das Gericht wies die Klage dennoch ab, da maßgeblich für die Kaufentscheidung, erläutert Cäsar-Preller das Urteil.

Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Uhlandstr. 4, 65189 Wiesbaden

 

Dieser Artikel wurde bereitgestellt von

Joachim Cäsar-Preller
Uhlandstr. 4
65189 Wiesbaden

0611 45023-0
0611 45023-17

caesar-preller.de
kanzlei@caesar-preller.de

 

 

Hotels in Bayern

Wellnesshotel Jagdhof
am Nationalpark

Hotel Jagdhof

Wellnesshotel Lindenwirt
im Zellertal

Hotel Lindenwirt

Wellnesshotel St. Gunther
in Richnach am Nationalpark

Hotel St. Gunther

Wellnesshotel Birkenhof
im Kötztinger Land

Hotel Birkenhof

Wellnesshotel Riederin
in Bodenmais

Hotel Riederin

 

Verantwortlichkeit

Der Portalbetreiber distanziert sich ausdrücklich von den eingestellten Artikeln und macht sich diese nicht zu eigen. Das Portal dient der Pressefreiheit und der freien Meinungsäußerung, die im Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland allen Bürgern garantiert wird. Dabei ist jeder Autor eigenverantwortlich gehalten Rechte Dritter zu beachten und das geistige Eigentum anderer zu respektieren.