Bayerischer Wald

 

AFA AG und Stiftung Warentest weisen auf Protokollpflicht hin

Erschienen am 25.07.2014 um 08:50 Uhr

AFA AG und Stiftung Warentest weisen auf Protokollpflicht hin

AFA AG und Stiftung Warentest weisen auf Protokollpflicht hin

Auf ihrer Website test.de weist die Stiftung Warentest unter der Überschrift „Beratungsprotokoll: Banken verstoßen gegen Pflichten“ Verbraucher daraufhin, dass sie ein Anrecht auf ein Beratungsprotokoll haben. Wörtlich schreibt die Stiftung Warentest auf test.de „Bank- und Versicherungsberater müssen nach jedem Beratungsgespräch Kunden ein Protokoll darüber aushändigen. Doch nur jeder vierte Kunde erhält vom Verkäufer überhaupt dieses Dokument.“

Die AFA AG setzt seit vielen Jahren auf Transparenz. Das gilt sowohl bei der Offenlegung der Kosten als auch bei der Beratung. So erhalten Kunden der AFA AG stets ein Beratungsprotokoll und erfahren von ihrem AFA-System-Unternehmer, wie hoch die Kosten der angebotenen Produkte sind.

Ein Beratungsprotokoll soll laut Stiftung Warentest unter anderem folgende Punkte beinhalten:
• die persönliche und finanzielle Situation des Kunden,
• seine Anlagewünsche,
• die empfohlenen Finanzprodukte des Beraters und
• die Bereitschaft des Kunden, Verlustrisiken einzugehen.
Diese Inhalte listet die Stiftung Warentest auf www.test.de auf.

„Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass Beratungsprotokolle erstellt werden müssen. Selbstverständlich haben wir diese Richtlinie sofort umgesetzt, weil sie unseren hohen Anspruch auf transparente und faire Beratung nachhaltig bestätigt: sie stärkt den Verbraucherschutz, für den wir uns seit Gründung der AFA AG einsetzen“, erklärt Martin Ruske, Vorstand der AFA AG in Cottbus.

Die AFA AG bietet Produkte unterschiedlicher Gesellschaften an und berät die Verbraucher absolut unabhängig, denn sie ist im Gegensatz zu anderen Finanzberatungen keinem Bank- und Versicherungskonzern verpflichtet.

Über die AFA AG: Die Allgemeine Finanz- und Assekuranzvermittlung (AFA AG) ist ein unabhängiger Finanzvertrieb mit Sitz in Berlin und Cottbus. Die Versicherungsfachleute und System-Unternehmer der AFA AG haben einen IHK-Abschluss und sind nach den anerkannten EU-Richtlinien ausgebildet. Zudem sind sie in das EU-Vermittlerregister eingetragen und arbeiten gemäß der EU-Richtlinie für Finanzdienstleister. Jedes Jahr stellt die AFA AG bundesweit 750 kostenfreie Ausbildungsplätze zur Verfügung und fördert 250 Jungunternehmer. Die AFA AG bietet außergewöhnliche Karrierechancen im Hauptberuf oder nebenberuflich als Datenerfasser. Neue Bürostandorte sind in ganz Deutschland geplant.

 

Dieser Artikel wurde bereitgestellt von

AFA AG
Lieberoser Str. 7
03046 Cottbus

+49/355381090

www.afa-ag.de
netzpresse@afa-ag.com

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